Das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (meist Kinderkrankengeld genannt oder auch Kinderpflegekrankengeld) wird gezahlt, wenn Eltern nicht arbeiten können, weil sie für die Betreuung eines kranken Kindes zuhause bleiben.

Haben alle Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Es gelten bestimmte Voraussetzungen , wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung, das Alter des Kindes und das Vorliegen einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie viele Tage Kinderkrankengeld können Beschäftigte 2024 in Anspruch nehmen?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sind es 2024 pro Elternteil 15 Tage. Bei mehreren Kindern sind es insgesamt maximal 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Anzahl an Tagen.

Welches Gehalt wird herangezogen?

Der Ausgangswert für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist das während der Freistellung ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt. Dieses wird aus dem ausgefallenen beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt ermittelt. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt.

Wird Kinderkrankengeld auch gezahlt, wenn Eltern noch teilweise arbeiten, also z.B. am ersten Tag noch gearbeitet haben und dann nach Hause gefahren sind?

Nein. Wenn Beschäftigte trotz Freistellung vom Arbeitgeber vollständig bezahlt wurden, werden diese Tage nicht in das Kinderkrankengeld einbezogen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Elternteil am ersten Tag der Erkrankung des Kindes noch teilweise gearbeitet hat und der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung an diesem Tag fortzahlt.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Sofern Sie an die beschäftigte Person in den letzten 12 Monaten einmalige Zahlungen geleistet haben (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts.

Insgesamt ist das Kinderkrankengeld jedoch auf einen Betrag von 120,75 Euro (2024) pro Tag gedeckelt.

Wer zahlt das Kinderkrankengeld aus, der Arbeitgeber?

Nein, die Abwicklung und Auszahlung des Kinderkrankengeldes läuft über die Krankenkasse. Sie als Arbeitgeber melden der Krankenkasse per Datenaustausch die Höhe des Nettoentgelts.

Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen auf das Kinderkrankengeld an?

Damit den Beziehern von Kinderkrankengeld keine Nachteile in der Sozialversicherung entstehen, werden Beiträge aus dem Kinderkrankengeld gezahlt. Das betrifft die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung fallen keine Beiträge an.

Berechnet werden die Beiträge aus 80 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Arbeitnehmeranteil wird aus dem Betrag des Kinderkrankengeldes berechnet. Beschäftigte zahlen höchstens die Hälfte der Beiträge, den Rest trägt die Krankenkasse.

Die Berechnung und die Zahlung aller Beiträge führt die Krankenkasse durch.

Muss ich die Kinderkrankengeldtage herausrechnen, wenn ich die SV-Beiträge für den Restmonat berechne?

Bei unbezahlten Freistellungstagen müssen die Sozialversicherungstage des jeweiligen Abrechnungsmonats gekürzt werden. Sozialversicherungsbeiträge werden somit für einen sogenannten Teillohnzahlungszeitraum berechnet.

Sind SV-Meldungen bei Kinderkrankengeld nötig?

Die Unterbrechung aufgrund des Bezugs von Kinderkrankengeld dauert keinen vollen Kalendermonat. Somit müssen Arbeitgeber auch keine Unterbrechungsmeldung abgeben.

In der Jahresmeldung ist das Arbeitsentgelt einzutragen, von dem Beiträge oder Beitragsanteile zur Sozialversicherung zu entrichten waren.

Ist das Kinderkrankengeld eine steuerfreie Lohnersatzleistung?

Kinderkrankengeld ist als Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung lohnsteuerfrei. Das steuerfreie Kinderkrankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden. Der entsprechende Betrag wird von der Krankenkasse regelmäßig elektronisch übermittelt.

Wo finde ich weitere Infos?

Einen umfassenden Überblick über rechtliche Regelungen, Hintergründe und Hilfen zur Arbeitspraxis finden Sie bei TK-Lex unter dem Eintrag Kinderpflegekrankengeld .

Ihre Beschäftigten finden Antworten auf ihre Fragen im Versichertenauftritt der Techniker .