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Spätestens bis zum 16. Februar 2025 müssen Sie als Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV) für das Vorjahr (2024) elektronisch abgeben. 

Abgleich mit Stammdatendatei

Dabei gilt eine wichtige Bedingung: Damit nur Meldungen mit korrekten Unternehmensnummern und Gefahrtarifstellen übermittelt werden, müssen Sie vorab einen automatisierten Abgleich mit der Stammdatendatei der DGUV durchführen (§ 101 Abs. 4 SGB IV). Führen Sie diesen Schritt nicht aus, wird die UV-Jahresmeldung nicht versandt.

An wen geht die gesonderte UV-Jahresmeldung?

Die UV-Jahresmeldung melden Sie an der Einzugsstelle, die zum Zeitpunkt der Übermittlung für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zuständig ist. Ist Ihnen diese nicht bekannt, nehmen Sie die zuletzt bekannte Einzugsstelle.

Welchen Abgabegrund nutze ich?

Für die UV-Jahresmeldung nehmen Sie den Abgabegrund 92.

Welchen Zeitraum gebe ich in der Meldung an?

Sie geben in der gesonderten UV-Jahresmeldung  immer "01.01. bis 31.12." als Meldezeitraum an - auch wenn das nicht dem tatsächlichen Beschäftigungszeitraum in dem Jahr entspricht.

Was ist die 15-stellige Unternehmensnummer?

Zum 1. Januar 2023 haben alle Arbeitgeber in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine neue 15-stellige Unternehmensnummer für die gesetzliche Unfallversicherung erhalten.

Welche Gefahrtarifstelle gebe ich in der Meldung an?

Sie finden die für Sie vorgegebenen Gefahrtarife und die dazugehörige Betriebsnummer im Veranlagungsbescheid. In der Meldung geben Sie die Gefahrtarifstelle an, die für den einzelnen Arbeitnehmer zutrifft.

Wenn Ihr Beschäftigter oder Ihre Beschäftigte aufgrund verschiedener Tätigkeiten unterschiedlichen Gefahrtarifstellen zugeordnet werden muss, teilen Sie das Gesamtentgelt der einzelnen Person pro Gefahrtarifstelle auf und tragen die Teilbeträge getrennt ein.

Für wen ist die UV-Jahresmeldung fällig?

Die Jahresmeldung müssen Sie für jeden Beschäftigten abgeben, der oder die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig ist - unabhängig von den Entgeltmeldungen zu den anderen Sozialversicherungszweigen. Dies gilt auch für Azubis, Werkstudenten, geringfügig Beschäftigte und unständig Beschäftigte.

Welches Entgeltgelt kommt in die Jahresmeldung?

Sie geben das gesamte Arbeitsentgelt eines/einer Beschäftigten an, das in der Unfallversicherung in dem Jahr (2024) beitragspflichtig ist.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Übersichtsseite zusammengestellt mit den wichtigsten Angaben zur UV-Jahresmeldung.

Auf den Seiten der DGUV finden Sie umfangreiche Informationen zum UV-Meldeverfahren mit Anleitungen, FAQ, Hinweisen zu Fehlermeldungen und weiterführende Links.

Kein Lohnabrechnungsprogramm und trotzdem Meldungen abgeben: Das SV-Meldeportal

Arbeitgeber, die kein Entgeltabrechnungsprogramm verwenden, können die gesonderte UV-Jahresmeldung (und alle weiteren Meldungen) auch über das SV-Meldeportal abgeben. Informationen sowie den Zugang zum SV-Meldeportal finden Sie in unserer großen Übersicht .