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Wenn Arbeitnehmer immer wieder für kurze Zeiträume bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, liegt meist eine unständige Beschäftigung vor. Unständig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, ausgenommen ist lediglich die Arbeitslosenversicherung.

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Unständig Beschäftigte sind beispielsweise Schauspieler, die drei Tage bei einer Filmproduktion mitwirken, oder Journalisten, die in vier Tagen eine Reportage schreiben.