Kontakt

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie bei der DVKA in den "Merkblättern Arbeiten in ...": Bitte klicken Sie dort in das Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Visaregelungen

Welche Vorschriften gelten für die Beantragung eines Visums? Was ist sozialversicherungsrechtlich zu beachten und wo findet man weitere Informationen? Wir haben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, Informationsquellen und Fachbegriffe zusammengestellt.

Visumfreie Anreise

Deutschland gehört zu den 40 Staaten, deren Bürger visumfrei im Rahmen des Visa Waiver Programs in die USA reisen dürfen. Bedingung: Sie halten sich höchstens 90 Tage dort auf und kommen als Tourist oder aus geschäftlichen Gründen.

Voraussetzung für visumfreies Reisen ist eine im Vorfeld genehmigte elektronische Anmeldung (ESTA). Das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Department of Homeland Security. Reisende müssen einen elektronischen Reisepass (ePass) besitzen, um die vereinfachte Einreiseerlaubnis über das ESTA-Verfahren zu erhalten. Außerdem gelten Beschränkungen für jene, die nach dem 1. März 2011 die Länder Syrien, Irak, Iran, Sudan, Libyen, Jemen oder Somalia bereist haben.

Wichtiger Hinweis zum ESTA-Verfahren: Der Antrag für das ESTA-Verfahren muss mindestens 72 Stunden vor dem Abflug vorliegen. Wer ohne eine im Vorfeld beantragte Einreisegenehmigung am Flughafen eincheckt, wird voraussichtlich nicht den Flug antreten können.

Visakategorien bei Entsendungen

Für die Entsendung von Beschäftigten in die USA gibt es verschiedene Arten von Visa. Deutsche Unternehmen müssen je nach Kategorie bestimmte Bedingungen erfüllen, damit zum Beispiel ein Spezialist oder eine Spezialistin in den USA tätig werden kann. Die jeweiligen Visa-Kategorien sind auf der Website der US-Regierung aufgeführt. 

Folgende Visa-Kategorien gibt es: 

B-Visum mit Sonderregelung

Diese Regelung erlaubt die Einreise von Personen mit speziellem Know-how, das beispielsweise für die Montage, Wartung oder Einarbeitung von Maschinen, die aus Deutschland geliefert wurden, notwendig ist.

L-Visum

Das L-Visum wird eingesetzt, um Mitarbeiter innerhalb einer Firmengruppe zu versetzen.

E-Visum

Zu den beliebtesten Arbeitsvisa zählt das E-Visum, da das Unternehmen nach dem ersten Visum E-registriert ist und die nächste Beantragung einfacher und schneller vonstattengeht. 

H-B1-Visum

Mit dem H-B1-Visum ist es Mitarbeitern mit akademischem Abschluss erlaubt, in die USA einzureisen und dort zu arbeiten. Diese Arbeitserlaubnis ist allerdings stark limitiert und unterliegt strengsten Kriterien. 

Typischerweise kommt für eine Personal-Entsendung das L-Visum zum Einsatz. Aber auch das E-Visum ist aufgrund der unkomplizierten Beantragung eine gute Alternative. Das sollten Unternehmen im Vorfeld dringend prüfen. Denn wenn ein Unternehmen in den USA mehrheitlich in deutschem Besitz ist, können deutsche Mitarbeiter so in einem sehr vereinfachten Verfahren an den US-Standort entsendet bzw. dort eingesetzt werden. 

In einigen Fällen kann auch das H-B1-Visum beantragt werden. Da es aber große Einschränkungen durch eine jährliche Kontingentierung erfährt, kommt dies eher selten vor. 

Welches das richtige Visum ist, hängt also von mehreren Faktoren ab wie beispielsweise: 

  • Dauer der Entsendung,
  • Qualifikation der Mitarbeiter,
  • zukünftige Aufgaben in den USA,
  • Staatsangehörigkeit des Unternehmens und der angestellten Person,
  • Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie die vertragliche Bindung zum Unternehmen,
  • Größe und Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens,
  • Anzahl der zu entsendenden Mitarbeiter.

Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig um das richtige Visum für die USA zu kümmern - egal ob der Aufenthalt in den USA für mehrere Jahre geplant ist oder ob Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens nur einige Tage bis Wochen bei einem US-Kunden arbeiten.

Besonderheit: Social-Media-Accounts

Bei einem Antrag auf ein US-Visum müssen Antragstellende alle Social-Media-Accounts angeben, die sie in den vergangenen fünf Jahren genutzt haben. EU-Bürger, die über das ESTA-Verfahren einreisen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Zwar ist die Frage nach den Social-Media-Konten in den ESTA-Formularen enthalten, die Angabe ist aber optional.

Mögliche Einreisebeschränkungen 

Die Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei den zuständigen Behörden (siehe nachfolgende Reise- und Sicherheitsinformationen).

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.

Ansprechpartner und Links

Neben offiziellen Ansprechpartnern bieten zahllose Internetportale Informationen über die USA und liefern Tipps rund um den US-Aufenthalt. Die Web-Adressen offizieller US-Seiten enden immer mit .gov. Eine Auswahl offizieller deutscher und US-amerikanischer Seiten:

  • Auswärtiges Amt: Die Reise- und Sicherheitshinweise sollten US-Reisende aus Deutschland auch unterwegs stets im Blick behalten.
  • Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland: Sie stellen in Berlin, Frankfurt und München Nicht-Einwanderungsvisa aus. Wer dort vorspricht, sollte vorher unbedingt auf der Internetseite die Liste der verbotenen Gegenstände nachlesen. Weder Mobiltelefone noch USB-Sticks oder Codeschlüssel dürfen mit in die Botschaft genommen werden.
  • Business-Visa-Center: Das Business Visa Center stellt in den USA ansässigen Firmen Informationen über das Visaantragsverfahren für Geschäftsreisen in die USA mit Besuchervisa zur Verfügung. Die Webseite erklärt das Verfahren für Firmen, die Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die USA einladen möchten.
  • Deutsche Vertretungen in den USA: Die Seite germany.info ist eine gemeinsame Publikation des Pressereferats der Deutschen Botschaft Washington, des Deutschlandzentrums und der acht deutschen Generalkonsulate in den USA.

Wichtige Begriffe

Wer eine Reise in die USA plant, kommt an folgenden Begriffen nicht vorbei:

APIS

Fluggesellschaften sind bei Flügen in die USA gesetzlich zur Übermittlung von Daten an die US-Behörde über das "Advance Passenger Information System" (APIS) verpflichtet. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Adresse des Fluggastes während des US-Aufenthalts. Bei Online-Buchungen können diese Daten oft bereits mit angegeben werden.

Visa Waiver Program

Visa Waiver Program: Deutschland gehört zu den 40 Staaten, deren Bürger visumfrei in die USA reisen dürfen. Bedingung: Sie halten sich höchstens 90 Tage dort auf und kommen als Tourist oder aus geschäftlichen Gründen. Voraussetzung für visumfreies Reisen ist eine im Vorfeld genehmigte elektronische Anmeldung (ESTA).

ESTA-Verfahren

ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem. Es gilt als Bedingung für die Einreise im Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program).

Department of Homeland Security (DHS)

Das Heimatschutzministerium ist zuständig für den Schutz der amerikanischen Bevölkerung vor Bedrohungen - unter anderem durch Terroristen. Es wurde in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 gegründet.

U.S. Customs and Border Protection (CBP)

Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten ist eine der größten Behörden des Department of Homeland Security (DHS).

Diversity Visa Lottery (DV-Lotterie)

Seit 1990 verlost die US-Regierung jedes Jahr zigtausende Einwanderungsvisa. Die Teilnahme an der Greencard-Lotterie ist kostenfrei, allerdings gibt es Voraussetzungen, die Bewerber erfüllen müssen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Electronic Diversity Visa Program.

Global Entry-Kioske

Mit Global Entry ist ein vereinfachtes Prüfungsverfahren gemeint, das Reisenden bei der Einreise eine automatisierte Pass- und Sicherheitsüberprüfung an speziellen Kiosken an Flughäfen ermöglicht. Die Schlange vor dem Immigration Office kann man damit umgehen. Wer Global Entry nutzen will, braucht einen biometrischen Reisepass (ePass), mit dem er im Vorfeld persönlich beim Service Point der Bundespolizei vorsprechen muss. Erst nach einem persönlichen Vorstellungstermin erfolgen die Registrierung und die damit einhergehende Freischaltung zur Nutzung der Global Entry-Kioske in den USA.

Secure Flight

Secure Flight steht für eine Meldepflicht für alle Flugreisenden in die USA. Passagiere müssen vor Abflug zusätzliche Daten über sich eingeben, die den Grenzkontrolleuren der Transportation Security Administration (TSA) übermittelt werden. Die Secure Flight Datenerfassung ist zusätzlich zu den bisherigen Einreiseverfahren APIS und ESTA erforderlich und wird im Rahmen der Flugbuchung durch die jeweilige Fluggesellschaft organisiert. 

U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)

USCIS ist Regierungsbehörde, bei der Einwanderungsvisa und Greencard-Anträge eingereicht werden. Auf der Internetseite werden außerdem alle Fragen rund um die Einwanderung beantwortet.