Uruguay
Deutschland pflegt bereits seit einhundert Jahren Handelsbeziehungen zu Uruguay. Das relativ kleine Küstenland zwischen Brasilien und Argentinien etabliert sich zunehmend als Logistikstandort auf dem südamerikanischen Kontinent.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den
Fax-Service der Techniker
nutzen.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.
Visaregelungen
Für Reisen nach Uruguay benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende kein Visum, wenn sie nicht länger als 90 Tage im Land bleiben. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass. Für konsularische Fragen steht die Botschaft Uruguays in Berlin bereit.