Kontakt

Serbien strebt die Mitgliedschaft in der Europäischen Union an und passt das Rechtssystem schrittweise an die EU-Anforderungen an.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Serbien und den Aufenthalt dort von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum. Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.

Für längere Aufenthalte und für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist laut dem Auswärtigen Amt ein Einreisevisum erforderlich. Zuständig hierfür sind die serbischen Auslandsvertretungen

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.