Nordmazedonien
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien pflegt mit Deutschland auf verschiedenen Ebenen lebhafte Beziehungen - politisch, wirtschaftlich und kulturell. Das Land gehört zu den Beitrittskandidaten zur Europäischen Union. Im Februar 2019 wurde das Land zur Republik Nordmazedonien umbenannt.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den
Fax-Service der Techniker
nutzen.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.
Das Auswärtige Amt weist außerdem darauf hin, unbedingt die Meldepflicht zu beachten, die eine polizeiliche Anmeldung innerhalb von 24 Stunden erfordert. Bei Aufenthalten in Hotels und Pensionen übernehmen in der Regel diese die Aufgabe.