Chile
Zwischen Chile und Deutschland bestehen seit vielen Jahren enge Beziehungen - sowohl wirtschaftlich als auch politisch.
Als wichtigster Handelspartner der Europäischen Union ist Deutschland im Export von Maschinenbauprodukten und Fahrzeugen in Chile aktiv, umgekehrt ist das lateinamerikanische Land Lieferant von Kupfer, Nahrungsmitteln und Wein. Darüber hinaus bestehen Wissenschafts- und Technologiepartnerschaften zwischen den beiden Staaten. Unternehmen können sich bei Fragen an die Deutsch-Chilenische Industrie- und Handelskammer wenden.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den
Fax-Service der Techniker
nutzen.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie bei der DVKA in den "Merkblättern Arbeiten in ...": Bitte klicken Sie dort in das Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.