Kontakt

Laut Statistischem Bundesamt belegte Tschechien in den ersten 5 Monaten 2024 den 10. Platz der weltweit wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Waren im Wert von 48,7 Milliarden EUR hat Deutschland ins Nachbarland exportiert. Entsendungen zwischen beiden Ländern gehören da zur Tagesordnung. 

Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Infos zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflichten

Spätestens an dem Tag, an dem eine Entsendung in die Tschechische Republik beginnt, müssen Arbeitgeber Ihre Entsendeten über das Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde anmelden. 

Mehr Infos zum tschechischen Regierungsportal finden Sie in unserem Artikel " Tschechien: neues Portal für Entsendemeldungen ".

Infos zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Arbeitsschutz sowie für Dienstleistungen finden sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.