Nein, die Bankverbindung wird lediglich bei Selbstzahlern wie Studenten, Selbstständigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern und freiwillig versicherten Rentner (sofern diese für die Beitragsabführung selbst verantwortlich sind) benötigt.
Nein, die Bankverbindung wird lediglich bei Selbstzahlern wie Studenten, Selbstständigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern und freiwillig versicherten Rentner (sofern diese für die Beitragsabführung selbst verantwortlich sind) benötigt.