Für die Abgabe und Belieferung bestimmter Hilfsmittel sind Sicherheitsleistungen erforderlich.
Weitere Details
Treten Sie direkt über die TK bei, benötigen wir für Hilfsmittel, die im Rahmen einer Versorgungspauschale geregelt sind, entweder eine Sicherungsübereignung (oder alternativ eine Bankbürgschaft). Im Falle einer Bankbürgschaft schicken Sie uns diese bitte zusammen mit Ihrer Beitrittserklärung im Original per Post zu.
Sicherheitsleistungen sind erforderlich, wenn Sie Hilfsmittel abgeben, die mit einer Versorgungspauschale von der TK vergütet werden. Mit der Zahlung einer Versorgungspauschale werden von der TK Leistungen vergütet, die vom Vertragspartner teilweise erst in der Zukunft, während des vereinbarten Versorgungszeitraums zu erbringen sind. Kann die Leistung durch den Vertragspartner zum Beispiel wegen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr erbracht werden, hat die TK Ansprüche auf Rückvergütung der noch nicht vollständig erbrachten Leistungen.
Zur Absicherung der Ansprüche der TK ist mit dem Vertragsbeitritt eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Eine Form der Sicherheitsleistung ist die Sicherungsübereignung. Mit der Vereinbarung einer Sicherungsübereignung sichern Sie der TK zu, dass das Eigentum an allen nach dem (Vertragsbeginn) an TK-Versicherte übergebenen und von der TK vergüteten Hilfsmittel, die im Rahmen der Versorgungspauschale vergütet werden, von Ihnen auf die TK übergeht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.