Ja. Bedingung für die Abgabe von Hilfsmitteln ist eine gültige Präqualifizierung für die Produktgruppenbereiche, die beliefert werden sollen.
Weitere Details
Entscheiden Sie sich für einen Vertragsbeitritt, achten Sie zuerst darauf, dass Ihr Unternehmen über eine entsprechend gültige PQ verfügt.
Die Präqualifizierung erfolgt je Betriebsstätte und somit auf ein IK-bezogen.