Ja. Halten Sie bitte bei telefonischen Anfragen immer Ihr Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bereit. Dasselbe gilt für schriftlichen Kontakt mit der TK. Geben Sie dieses immer mit an. Durch Ihr IK ist die eindeutige Zuordnung Ihres Unternehmens möglich und wir können Ihr Anliegen schnell beantworten.
Weitere Details
Nehmen Sie schriftlich Kontakt zu uns auf, ergänzen Sie bitte Ihre E-Mail-Signatur oder Ihren Briefkopf um Ihr IK.
Möchten Sie auch für einen Filialbetrieb von Ihnen Änderungen vornehmen, so nennen Sie uns auch die weiteren IK.