Zusätze zu einem Kompressionsprodukt (4/6)
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Was sind Zusätze und wie sind sie abzurechnen?
Zu einem Kompressionsprodukt können unterschiedliche weitere Zurichtungen und Zubehöre nötig werden. Diese finden Sie im Anhang 5 zur Anlage 17 des Orthopädie-Technik-Vertrags und können nur abgerechnet werden, wenn sie ärztlich verordnet sind.
Beispiel:
Sie wollen einen maßgefertigten flachgestrickten Kompressionsschenkel-Strumpf der Klasse II mit einem Haftrand und schrägem Abschluss als Erstversorgung mit uns abrechnen.
Welches Produkt wollen Sie abrechnen? | Positionsnummer/ | Produktbesonderheit (PBH) | Versorgungsform (KZH) |
---|---|---|---|
Hauptposition: Kompressionsschenkel-Strumpf | 17.06.16.1XXX | 0201000000 | 00 |
zugeordnete Position: Haftrand | 17.99.99.2008 | 05 | |
zugeordnete Position: schräger Abschluss | 17.99.99.2026 | 05 |
Beispiel:
Sie wollen
- eine Strumpfhose mit geschlossener Fußspitze als Erstversorgung und
- eine weitere Strumpfhose mit geschlossener Fußspitze als Folgeversorgung
mit uns abrechnen.
Welches Produkt wollen Sie abrechnen? | Positionsnummer/ | Produktbesonderheit (PBH) | Versorgungsform (KZH) | |
---|---|---|---|---|
1. | Hauptposition: Kompressionsstrumpfhose | 17.06.17.1XXX | 00 | |
zugeordnete Position geschlossene Fußspitze | 17.99.99.2025 | 05 | ||
2. | Hauptposition: Kompressionsstrumpfhose | 17.06.17.1XXX | 10 | |
zugeordnete Position: geschlossene Fußspitze | 17.99.99.2025 | 05 |