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Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gibt es für kurzfristige Beschäftigungen keinen maximalen Verdienst oder festen Höchstbetrag. Wichtig ist nur, dass die Zeitgrenzen eingehalten werden und dass die befristete Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

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Berufsmäßigkeit

"Nicht berufsmäßig" bedeutet: Die kurzfristige Beschäftigung muss für die beschäftigte Person von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein. Sie darf die befristete Beschäftigung nur nebenher annehmen, etwa um das Einkommen ein wenig aufzubessern. 

Dient der Job aber dazu, grundlegend den Lebensunterhalt zu sichern, wird sie berufsmäßig ausgeübt.

Verdienstgrenzen bei pauschaler Besteuerung

Gut zu wissen: Im Rahmen der pauschalen Besteuerung (Lohnsteuer) gibt es Verdienstgrenzen. Mehr dazu finden Sie bei TK-Lex:

Kurzfristige Beschäftigung: Lohnsteuerrechtliche Regelungen