Zypern
Die Republik Zypern ist volles Mitglied der Europäischen Union, gehört allerdings nicht zur Gruppe der Schengen-Staaten. Der Nordteil steht unter der Kontrolle der Türkei.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Meldepflicht
Grundsätzlich müssen ausländische Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer melden, der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist. Die Meldung muss per schriftlicher Stellungnahme an das zuständige Arbeitsministerium erfolgen. Welche Angaben das Dokument enthalten soll, ist der Webseite des Arbeitsministeriums zu entnehmen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.