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Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflichten

Ausländische Firmen müssen ihre entsandten Mitarbeiter bei Dienstleistungen in Ungarn vor Arbeitsbeginn bei den lokalen Arbeitsbehörden anmelden. Hierauf weist die Deutsche Botschaft in Ungarn in einem Merkblatt hin.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.