Kontakt

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.

Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular für Staaten ohne bilaterales Abkommen aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.

Visaregelungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Sri Lanka ein Visum, das online vor der Reise als "Electronic Travel Authorization" (ETA) beantragt werden muss. Es ist 30 Tage gültig und kann um bis zu sechs Monate verlängert werden. Geschäftsreisende müssen zusätzliche Besonderheiten beachten, wie etwa die Vorlage eines Einladungsschreibens des Geschäftspartners vor Ort. Weitere Details erfahren Sie auf der Seite der Botschaft von Sri Lanka in Deutschland.

Für unternehmerische Aktivitäten steht die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka deutschen Firmen zur Seite.