Spanien
Die deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen sind traditionell äußerst eng. Die Bundesrepublik ist laut Germany Trade & Invest der wichtigste Importmarkt für Spanien und steht hinter Frankreich an Platz zwei bei den exportierten Waren.
Bei Entsendungen von Mitarbeitern nach Spanien müssen Arbeitgeber diese bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde vor Beginn anmelden. Sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Leiharbeitsunternehmen handelt, gilt die Meldepflicht allerdings erst ab einem Einsatz von acht Tagen. Auf der Internetseite stellt die spanische Regierung alle wichtigen Informationen in englischer Sprache zur Verfügung.
Bei unternehmerischen Aktivitäten steht die Deutsche Handelskammer für Spanien zur Seite.
Meldepflicht
Bei Entsendungen von Mitarbeitern nach Spanien müssen Arbeitgeber diese bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde vor Beginn anmelden. Sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Leiharbeitsunternehmen handelt, gilt die Meldepflicht allerdings erst ab einem Einsatz von acht Tagen. Ausführliche Informationen zur Entsendemitteilung (Comunicación del desplazamiento) stehen auf der Internetseite in englischer Sprache zur Verfügung.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.