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Auch deutsche Unternehmen pflegen intensive wirtschaftliche Aktivitäten in Polen. Bei Entsendungen aus anderen EU-Ländern müssen Arbeitgeber Sozialversicherungspflichten sowie Meldepflichten beachten.

Unter dem Stichwort Business in Poland hat die polnische Regierung eine Internetseite eingerichtet, auf der ausländische Unternehmen Informationen zu allen wichtigen Themen erhalten wie Steuern, Versicherungen und behördliche Meldepflichten bei Entsendungen von Arbeitnehmern. 

Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Infos zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Seit 1. Juli 2023: Neues Rahmenübereinkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office

Bis 30. Juni 2023 galt eine pandemiebedingte Sonderregelung für Grenzgänger:innen, die im Home-Office arbeiten. Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.

Meldepflicht

Bei Entsendungen nach Polen müssen ausländische Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden bei der staatlichen Arbeitsinspektion PIP anmelden und neben Namen, Arbeitsort und Arbeitsdauer eine Kontaktperson benennen. Arbeitgeber können das Formular nach einem Login online ausfüllen werden oder auf der Internetseite der PIP herunterladen.