Norwegen
Norwegen ist einer der größten Öl- und Gasexporteure der Welt und zugleich Europas größter Wasserkraftproduzent. Das Land gilt in Europa als Vorreiter im Bereich der Elektromobilität. Kernbereiche der deutsch-norwegischen Handelsbeziehungen sind laut Außenhandelskammer die Themen Energie, Bau & Infrastruktur, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Keine EU-Staatsbürgerschaft
Eine Besonderheit gilt für Entsendungen nach Dänemark, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz: Bei Beschäftigten, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben, muss ein gesonderter Antrag an den Sozialversicherungsträger gestellt werden. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach den Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB) aus und senden diesen an uns. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Meldepflicht
Norwegen gehört nicht zur Europäischen Union, ist allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufträge, die von Ausländern ausgeführt werden, müssen grundsätzlich angemeldet werden. Ausnahmen von dieser Meldepflicht bestehen bei Arbeiten mit einem Auftragswert unter 20.000 Norwegischen Kronen (rund 2.000 Euro) oder wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist. Ausführliche Informationen - auch zur Meldung von Arbeitnehmern - hält die Deutsch-Norwegische Handelskammer bereit.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.