Luxemburg
Das Großherzogtum Luxemburg ist einer der kleinsten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und verzeichnet seit einigen Jahren das größte Bevölkerungswachstum in der Region. Täglich pendeln mehr als 40.000 Deutsche in das Land.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Infos zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Seit 1. Juli 2023: Neues Rahmenübereinkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office
Bis 30. Juni 2023 galt eine pandemiebedingte Sonderregelung für Grenzgänger:innen, die im Home-Office arbeiten. Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Meldepflicht
Wer als deutscher Arbeitgeber in Luxemburg Mitarbeitende einsetzt, muss diese im Vorfeld beim Luxemburger Gewerbeamt (ITM) anmelden. Damit sichergestellt wird, dass die Beschäftigungsbedingungen den luxemburgischen Vorgaben entsprechen, müssen sich Arbeitgeber auf der Plattform e-Detachement registrieren. In einem FAQ-Bereich liefert das ITM umfangreiche Informationen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.