Litauen
Litauen gehört bereits seit 2004 zur Europäischen Union. Das Land ist Mitglied der Euro-Zone und ist dem Schengener Abkommen beigetreten. Reisende aus anderen EU-Staaten sind lediglich dazu verpflichtet, ein gültiges Ausweispapier dabei zu haben, um auf Aufforderung die Identität nachzuweisen.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Meldepflicht
Bei Entsendungen von ausländischen Arbeitnehmern nach Litauen ist im Vorfeld eine Meldung erforderlich. Details zur Meldepflicht sind der Webseite der litauischen Regierung unter dem Stichwort "posting of workers" zu entnehmen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.