Lettland
Deutsche profitieren in Lettland von der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Bürgerinnen und Bürger aus der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz sind berechtigt, in dem baltischen Staat zu arbeiten.
Lettland gehört bereits seit 2004 zur Europäischen Union und seit 2014 zur Euro-Zone. Bei Entsendungen von Arbeitskräften sind Arbeitgeber verpflichtet, im Vorfeld schriftlich in lettischer Sprache die staatliche Arbeitsinspektion über den entsandten Arbeitnehmer zu informieren. Details dazu finden Sie auf der Webseite der lettischen Regierung finden.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei Einreisen aus Belarus bzw. der Russischen Föderation. Aktuelle Informationen dazu finden Sie in den oben genannten Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes und in englischer Sprache bei der lettischen Grenzschutzpolizei.