Kroatien
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Kroatien sind eng: Neben zahlreichen großen Konzernen haben einige mittelständische Unternehmen in Kroatien Tochtergesellschaften gegründet. Seit Mitte 2015 gilt die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Staatsangehörige aus der Europäischen Union. Kroatien ist seit 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.
Seit dem 1. Januar 2023 gehört Kroatien zum Schengen-Raum. Daher finden seitdem grundsätzliche keine Grenz- und Passkontrollen an der slowenisch-kroatischen und an der ungarisch-kroatischen Grenze mehr statt. Allerdings wurden mit Wirkung zum 21. Oktober 2023 vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende - auch Kinder - müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht als Legitimation.
Darüber hinaus wird beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen sowohl die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft als auch jedes Reisedokument systematisch mit Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrfeffen auch EU-Bürger und andere Personen, die Freizügigkeit in der EU genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen (Luft-, See- und Landgrenzen) des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Infos zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Meldepflichten
Wenn Sie planen, Arbeitnehmer nach Kroatien zu entsenden, müssen Sie dies dem kroatischen Arbeitsministerium melden. Die Formulare sowie weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf der Seite des Arbeitsministeriums. Auch jede Änderung der übermittelten Daten muss gemeldet werden. Bei Missachtung der Meldepflichten drohen Bußgelder.