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Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflichten

Als Staatsangehörige eines EU-Landes haben Deutsche das Recht, ohne weitere Formalitäten in Italien einzureisen und bis zu drei Monate lang dort zu leben.

Wer allerdings eine Erwerbstätigkeit in Italien aufnimmt oder Mitarbeiter nach Italien entsendet, muss spätestens bis zum Tag vor Beginn der Entsendung eine Anmeldung im Portal Cliclavoro vornehmen, dem Meldesystem des italienischen Arbeitsministeriums.

Werden die Meldepflichten missachtet, drohen empfindliche Geldbußen, wie die deutsch-italienische Handelskammer mitteilt.

Wichtige Unterlagen

Diese Unterlagen müssen Sie mindestens zwei Jahre nach einer Entsendung aufbewahren:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnzettel
  • Stundenzettel mit Angaben zu Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Nachweis über die Gehaltszahlungen oder gleichwertige Unterlagen
  • öffentliche Mitteilung über den Beginn des Arbeitsverhältnisses oder gleichwertiges
    Dokument
  • A1-Bescheinigung als Zertifikat über die geltenden Sozialsicherheitsvorschriften

Wie Sie die Unterlagen aufbewahren, können Sie frei wählen - entweder gedruckt oder elektronisch.

Kontaktpersonen benennen

Während des Einsatzes (und für zwei Jahre danach) müssen Sie außerdem eine Kontaktperson mit Adresse und Wohnsitz in Italien für die Zustellung von Dokumenten benennen. Diese Person muss italienisch sprechen können, um eventuelle Rückfragen der italienischen Behörden beantworten zu können. Ebenso müssen Sie für die Dauer des Einsatzes eine weitere Person bestimmen, die als Vertretung mit den Sozialpartnern verhandeln darf. 

Mögliche Sanktionen 

Die deutsch-italienische Handelskammer weist darauf hin, dass bei Verletzungen des Entsendegesetzes Sanktionen von 5.580 EUR bis 18.600 EUR pro entsandte Person drohen. Die Strafen dürfen jedoch nicht höher als 180.000 EUR sein. 

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.