Griechenland
Deutsche Staatsbürger genießen in Griechenland die Freizügigkeit als Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union. Allerdings besteht für Dienstleister eine Meldepflicht für Entsendungen.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Infos zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Meldepflicht
Entsendungen nach Griechenland müssen durch den Arbeitgeber spätestens am Tag des Einsatzbeginns bei der zuständigen Arbeitsbehörde angemeldet werden. Die Grundlagen und Regeln stehen auf der Internetseite des Ministeriums YPAKP zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie bei der für Sie zuständigen IHK.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.