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Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Infos zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Keine EU-Staatsbürgerschaft

Eine Besonderheit gilt für Entsendungen von Mitarbeitern nach Dänemark, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben: Für sie muss ein gesonderter Antrag an den Sozialversicherungsträger gestellt werden. Wenn ein solcher Mitarbeiter bei der Techniker versichert ist, füllen Sie zur Prüfung einfach den  Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB)  aus und senden diesen an uns. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie in diesen Fällen auch den Fax-Service der Techniker nutzen.

Seit 1. Juli 2023: Neues Rahmenübereinkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office

Bis 30. Juni 2023 galt eine pandemiebedingte Sonderregelung für Grenzgänger:innen, die im Home-Office arbeiten. Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:

Meldepflichten

Dienstleister, die Mitarbeitende nach Dänemark entsenden, erhalten auf der Internetseite "Workplace Denmark" hilfreiche Hinweise. Die Plattform des dänischen Arbeitsministeriums informiert unter anderem über die Registrierung von nicht in Dänemark ansässigen Unternehmen beim "Registret for Udenlandske Tjenesteydere" (Register für ausländische Dienstleister - RUT). Die Meldepflicht gilt allerdings nicht für alle Entsendungen. Eine Übersicht der Ausnahmen hat die Deutsch-Dänische Handelskammer veröffentlicht.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.