Bulgarien
Bulgarien gehört als junges EU-Land zu den Staaten mit engen wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland. Dort zu arbeiten, ist dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU- und EWR-Bürger ohne entsprechende Erlaubnis möglich. Allerdings bestehen Meldepflichten.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist Deutschland für Bulgarien ein zentraler strategischer Partner in der EU - politisch und wirtschaftlich. Rund 5.000 deutsche Firmen sind im Geschäft mit dem Balkanland tätig, davon unterhalten etwa 1.200 eine eigene Vertretung vor Ort. Aufgrund seiner Lage spielt Bulgarien eine wichtige Rolle als Transitland zwischen der Türkei und Deutschland.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.