Italien
Viele deutsche Unternehmen pflegen ein enges Verhältnis zu Italien - das Land ist eine wichtige Exportnation von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen sowie von Maschinen und Erzeugnissen aus der Chemie- und Elektroindustrie.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Infos zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Meldepflichten
Als Staatsangehörige eines EU-Landes haben Deutsche das Recht, ohne weitere Formalitäten in Italien einzureisen und bis zu drei Monate lang dort zu leben.
Wer allerdings eine Erwerbstätigkeit in Italien aufnimmt oder Mitarbeiter nach Italien entsendet, muss spätestens bis zum Tag vor Beginn der Entsendung eine Anmeldung im Portal Cliclavoro vornehmen, dem Meldesystem des italienischen Arbeitsministeriums.
Werden die Meldepflichten missachtet, drohen empfindliche Geldbußen, wie die deutsch-italienische Handelskammer mitteilt.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.