Großbritannien / Vereinigtes Königreich und Nordirland
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union und seit dem 1. Januar 2021 gelten Regelungen aus dem Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU, die auch den internationalen Personaleinsatz betreffen.
In Bezug auf das Sozialversicherungsrecht bei im Voraus befristeten Auslandseinsätzen entspricht das Abkommen laut der DVKA im Wesentlichen den Regelungen der bisherigen EU-Verordnung (EG) 883-2004 . Da die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht mehr gilt, ergeben sich allerdings Änderungen für die Einreise und den Aufenthalt in Großbritannien und Nordirland.
- Für Besuche unter sechs Monaten können Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz ohne Visum einreisen. Über Details informiert die britische Regierung.
- Seit dem 1. Oktober 2021 wird für die Einreise ins Vereinigte Königreich ein Reisepass benötigt.
- Wer seinen Wohnsitz ins Vereinigte Königreich verlegen möchte, zum Beispiel um dort zu arbeiten, zu studieren oder um zur Familie nachzuziehen, muss vorher ein Visum beantragen. Die Erteilung des Visums hängt davon ab, ob festgelegte Kriterien erfüllt werden.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.