Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe.
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Ein Expertengremium schätzt jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Das Bundesministerium für Gesundheit legt u. a. nach Auswertung dieser Ergebnisse die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes fest.
Für 2024 liegt er bei 1,7 Prozent und gilt ab dem 1. Januar 2024.