Damit die TK Selbsthilfeorganisationen schnell und sachgerecht fördern kann, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten.

Zweigliedriges Fördersystem

Die Selbsthilfeförderung erfolgt nach § 20h SGB V.

Die zwei Förderstränge umfassen:

  • die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
  • die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Pauschalförderung

Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese Förderung können Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen pauschal beantragen.

Projektförderung

Vorhaben, die im Rahmen der Projektförderung von der TK gefördert werden, sollen:

  • der Weiterentwicklung der gesundheitlichen Selbsthilfe dienen,
  • über das bestehende Angebot der Antragsteller hinausgehen,
  • erstmalig oder einmalig bzw. nicht regelmäßig stattfinden, 
  • zeitlich befristet sein,
  • neue Bedarfe entdecken, 
  • innovative Themen entwickeln oder innovativen Charakter haben,
  • die Möglichkeit der Konzeptentwicklung, Erprobung neuer Modelle/Formen der Selbsthilfe(-arbeit) bieten,
  • die Vorhaben sollen nach Projektende nachhaltige neue Strukturen, Formate oder Produkte schaffen, die ohne Projektfördermittel weitergeführt werden. 

Beispiele für förderfähige Projekte können Sie dem Gemeinsamen Rundschreiben entnehmen. 
 

Schwerpunkte der TK bei der Projektförderung

Die TK fördert innovative und technisch unterstützende Projekte.

Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.

Transparenz der Fördermittelvergabe

Die TK stellt der Selbsthilfe für das Jahr 2025 insgesamt einen Förderbetrag in Höhe von etwa 15,8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.

Die TK hat im Jahr 2024 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gefördert: 

Übersicht der 2024 von der TK geförderten Selbsthilfeverbände -/organisationen auf Bundesebene (PDF, 128 kB, nicht barrierefrei)

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Zur Förderung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem Leitfaden einheitliche Grundsätze  entwickelt. Die gemeinsamen Grundsätze entstanden unter Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen: BAG SELBSTHILFE e. V., DPWV - Gesamtverband e. V., DAG SHG und DHS.

Dieser Leitfaden konkretisiert das Verfahren der Selbsthilfeförderung. Er bildet die Grundlage für die Selbsthilfeförderung.

Hier finden Sie den gültigen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

Neutralität und Unabhängigkeit

Bitte beachten Sie auch die Broschüre des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) zur Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe mit dem Titel: "Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor".