Förderung bundesweiter und landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Über neue Entwicklungen rund um die Antragstellung auf Bundesebene informieren die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Vertretungen der Selbsthilfe.
Selbsthilfeorganisationen können von den Krankenkassen sowohl pauschal gefördert werden als auch Zuschüsse zu Projekten erhalten. Je nach Art der Förderungsform sind separat die vollständigen Antragsunterlagen an unterschiedliche Ansprechpartner zu stellen:
- Pauschale Förderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung)
- Projektförderung (Kassenindividuelle Förderung)
Pauschalförderung
Die Pauschalförderung der Selbsthilfe erfolgt durch die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Ein Antrag reicht aus, um eine pauschale Förderung zu beantragen. Die Antragsfrist für die pauschale Förderung ist der 31. Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Anträge
Die Anträge finden Sie hier auf der Seite des vdek.
Ihre Ansprechpartner
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Projektförderung auf Bundesebene
Die im Rahmen der Selbsthilfeförderung beantragten Mittel für Projekte müssen sich inhaltlich von den Aufgaben, die zum laufenden Betrieb einer Selbsthilfeorganisation gehören, unterscheiden.
Das Gemeinsamen Rundschreiben zur Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) informiert Sie über die Beantragung einer Projektförderung.
Anträge
Das Antragsformular für Projektförderung finden Sie auf den Seiten des vdek. Diesem Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Finanzierungsplan zum beantragten Projekt (Kosten detailliert und nachvollziehbar aufgelistet),
- Satzung (ggf. Link zur Homepage),
- Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes,
- Einnahmen/Ausgabenrechnung (letzter Jahresabschluss)
- vollständiges Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit Bestätigung der Vorstands-Entlastung,
- Verwendungsnachweise vorheriger Projekte,
- eigene Leitsätze (sofern vorhanden),
- aktueller Vereinsregisterauszug (bei erstmaliger Antragstellung)
- Unterschrifts-Vollmacht (sofern nicht legitimierte Vereinsvertreter unterzeichnen)
Antragsfristen
Die vollständigen Antragsunterlagen für Projektförderung auf Bundesebene sind bis zum 31. Januar 2025 in der TK-Unternehmenszentrale einzureichen.
Anschrift
Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Techniker Krankenkasse
Selbsthilfeförderung / F012
22291 Hamburg
Projektförderung auf Landesebene
Anträge
Das Antragsformular für Projektförderung finden Sie auf den Seiten des vdek. Diesem Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Finanzierungsplan zum beantragten Projekt (Kosten detailliert und nachvollziehbar aufgelistet),
- Satzung (ggf. Link zur Homepage),
- Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes,
- Einnahmen/Ausgabenrechnung (letzter Jahresabschluss)
- vollständiges Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit Bestätigung der Vorstands-Entlastung,
- Verwendungsnachweise vorheriger Projekte,
- eigene Leitsätze (sofern vorhanden),
- aktueller Vereinsregisterauszug (bei erstmaliger Antragstellung)
- Unterschrifts-Vollmacht (sofern nicht legitimierte Vereinsvertreter unterzeichnen).
Die "Hinweise der Ersatzkassen" informieren Sie über die Beantragung einer Projektförderung auf Landesebene.
Antragsfristen
Die vollständigen Antragsunterlagen sind auf Landesebene bis zum 31. März 2025 in der jeweiligen TK-Landesvertretung einzureichen.
Ihre Ansprechpartner
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur landesweiten Förderung finden Sie auf den Seiten der TK-Landesvertretungen.