Vertragsgeschehen: Allgemeines
Auf diesen Seiten informieren wir über unser Vertragsgeschehen. Die Angaben zu den einzelnen Produkten können Sie über die untenstehenden Links abrufen.
Elektrostimulation ab 1. November 2024
Die Techniker Krankenkasse (TK) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben die Absicht neue Verträge über die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten und Elektronischen Messsystemen der Beckenboden-Muskelaktivität abzuschließen, am 23. August 2023 bekannt gegeben.
Im Rahmen der Verhandlungen wurden Verträge geschlossen.
Ab dem 1. November 2024 gibt es einen neuen Rahmenvertrag mit neuen Anlagen.
Die Verträge umfassen die Lieferung von:
- 09.30.01.0 - 2 Leitungswasser-Iontophoresegeräte zur Hyperhidrosisbehandlung, konstanter Strom, gepulster Strom, gepulster und konstanter Strom
- 09.30.01.1 - Leitungswasser-Iontophoresegeräte zur Hyperhidrosisbehandlung, gepulster Strom
- 09.37.02.2 - Biphasische EMG-getriggerte Muskelstimulationsgeräte mit Therapiespeicher
- 09.37.03.0 - Inkontinenztherapiegeräte mit Therapiespeicher
- 09.37.03.1 - Inkontinenztherapiegeräte mit Therapiespeicher und Biofeedback
- 09.37.04.0 - Einkanal-Peronaeusstimulator
- 09.37.04.1 - Mehrkanalige, sensorgesteuerte Stimulationsgeräte zum Behinderungsausgleich
- 15.25.19.2 - Elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität
Dem neuen Vertrag und seinen einzelnen Anlagen können Sie als Einzelleistungserbringer, Verband, Leistungserbringergemeinschaft oder Innung beitreten. Die Unterlagen dazu können auf tk.de, Suchnummer 2061052 oder unter hilfsmittel-vertrag@tk.de abfordern. Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihre IK-Nummer an.
Hilfsmittel aus den oben genannten Produktgruppen dürfen ab dem 1. Februar 2025 ausschließlich zu den neuen Bedingungen durch Vertragspartner abgegeben werden.
TK verhandelt den Orthopädietechnik-Vertrag neu
Die Techniker Krankenkasse (TK) , die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die BARMER beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Orthopädietechnik abzuschließen.
Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung und zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Verträge umfassen die Lieferung von:
- An- und Ausziehhilfen für Kompressionsstrümpfe
- Bandagen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Orthesen/Schienen
- Beinprothesen
- Brustprothesen
- Armprothesen
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Angebote können auch für einzelne Anlagen des Vertrages abgegeben werden.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern:
Hilfsmittel-Vertrag@tk.de
Angebote sind bis zum 05.09.2023 an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung Orthopädietechnik-Vertrag" zu richten.
Fragen zu der Bekanntmachung und den Unterlagen stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs " Bekanntmachung Orthopädietechnik-Vertrag".
TK verhandelt den Bereich Medizintechnik neu
Die TK beabsichtigt, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK mit Hilfsmitteln der Medizintechnik (Produktgruppen 01, 12, 14, 21) abzuschließen und ruft zu Vertragsverhandlungen auf. Angebote können auch für einzelne Anlagen des Vertrages abgegeben werden. Nebenangebote oder Angebote, die ggf. eine andere Vergütungsstruktur aufweisen, sind ausdrücklich zugelassen.
Die Vertragsunterlagen können per E-Mail hilfsmittel-vertrag@tk.de mit dem Betreff "Bekanntmachung Medizintechnik 2023" angefordert werden.
Neuer Vertrag für Verbandmittel
Die TK vereinheitlicht die Abrechnung mit Verbandmitteln und regelt diese verbindlich mit der neuen Rahmenvereinbarung Verbandmittel.
Die Rahmenvereinbarung betrifft die Versorgung mit Verbandmitteln für die Wundversorgung sowie Verbandmittel, die im Rahmen der Versorgung mit enteraler Ernährung abgegeben werden.
Der Vertrag wurde Ende 2022 im Rahmen eines Open-House-Verfahrens veröffentlicht.
Alle sonstigen Leistungserbringer müssen diesem Open-House-Vertrag beitreten, wenn sie weiterhin Versicherte der TK mit Verbandmitteln in den oben genannten Bereichen versorgen und mit der TK abrechnen wollen.
Die Vertragsunterlagen können von Interessenten auf
www.tk.de/vergabe
unter der Rubrik "Open-House-Rabattverträge" abgefordert werden.
Preiserhöhung für Stomaartikel der Produktgruppe 29
Die TK erhöht ab dem 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2023 die derzeit gültigen netto Vertragspreise für die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 29 um 5%. Für die bestehenden Vertragspartner des Rahmenvertrages zur Versorgung mit Stomaartikeln ist kein erneuter Beitritt notwendig.
Der neue Preis kann ausschließlich für Lieferungen, die in diesem Zeitraum erfolgen, abgerechnet werden. Bei der Abrechnung ist der zum jeweiligen Lieferdatum gültige Vertragspreis anzusetzen. Die gewohnten Lieferintervalle sind beizubehalten. Laufende Verordnungen und Genehmigungen müssen nicht erneuert werden.
Die Genehmigungsfreigrenze ist unverändert. Werden Versorgungen mit laufender Verordnung nach der Preiserhöhung genehmigungspflichtig, reicht für den Kostenvoranschlag die Kopie der Verordnung. Dabei ist der Hinweis "Verordnungskopie aufgrund vorheriger Genehmigungsfreiheit" in das Bemerkungsfeld des Kostenvoranschlags einzufügen.
Die übrigen vertraglichen Abrechnungsmodalitäten bleiben unberührt. Nachberechnungen für bereits abgerechnete Leistungen sind nicht möglich.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten wieder die bis 31. März 2023 geltenden Vertragspreise, ohne dass es weiterer Absprachen oder Vereinbarungen bedarf.
Rehatechnik
Die Techniker Krankenkasse (TK) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben die Verhandlungabsicht über die Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Hilfsmitteln der Rehatechnik am 13. Februar 2023 bekanntgebgeben.
Im Rahmen der Verhandlungen wurden Verträge geschlossen.
Ab dem 1. November 2024 gibt es einen neuen Rahmenvertrag mit neuen Anlagen.
Die Verträge umfassen die Lieferung von:
- PG 02 Adaptionshilfen
- PG 04 Bade- und Duschhilfen (Ohne Badewannenlifter)
- PG 10 Gehhilfen
- PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
- PG 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge
- PG 19 Krankenpflegeartikel (Ohne Verbrauchshilfsmittel)
- PG 20 Lagerungshilfen
- PG 22 Mobilitätshilfen
- PG 26 Sitzhilfen
- PG 28 Stehhilfen
- PG 33 Toilettenhilfen
Dem neuen Vertrag und seinen einzelnen Anlagen können Sie als Einzelleistungserbringer, Verband, Leistungserbringergemeinschaft oder Innung beitreten. Die Unterlagen dazu können Sie ab dem 1. Oktober 2024, auf tk.de, Suchnummer 2061052 oder unter hilfsmittel-vertrag@tk.de abfordern. Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihre IK-Nummer an.
Hilfsmittel aus den oben genannten Produktgruppen dürfen ab dem 1. November 2024 ausschließlich zu den neuen Bedingungen durch Vertragspartner abgegeben werden.