Erfassungsvorgaben für den Kostenvoranschlag (1/4)
Artikelserie
Auf diesen Seiten erhalten Sie wichtige Informationen für die zu erfassenden Angaben im elektronischem Kostenvoranschlag (eKV)
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Der vdek und die biha haben zum 01.01.2023 den neuen Vertrag zur Versorgung mit Hörhilfen für Erwachsene abgeschlossen.
Bitte nutzen Sie die Arbeitshilfe auf den untenstehenden Seiten für die Erfassung von Kostenvoranschlägen.
Geben Sie in Ihren Kostenvoranschlägen ausschließlich die im vdek-Vertrag vorgegebenen Abrechnungskennzeichen und Produktbesonderheiten an.
Diese finden Sie im Detail auf den untenstehenden Seiten.