Ist Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, rechnen Sie die Entgelte zusammen und prüfen, ob das Ergebnis zwischen 538,01 und 2.000 Euro liegt.
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Anders gehen Sie bei nur einem weiteren Minijob vor:
Hat Ihr Arbeitnehmer oder Ihre Arbeitnehmerin eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Gehalt zwischen 538,01 und 2.000 Euro und dazu noch eine geringfügige Beschäftigung, bleibt diese unberücksichtigt und damit versicherungsfrei.
Entgeltgrenzen Übergangsbereich 2022 bis 2024
- 01.01.2024 bis 31.12.2024: 538,01 Euro bis 2.000 Euro
- 01.01.2023 bis 31.12.2023: 520,01 Euro bis 2.000 Euro
- 01.10.2022 bis 31.12.2022: 520,01 Euro bis 1.600 Euro
- 01.01.2022 bis 30.09.2022: 450,01 Euro bis 1.300 Euro