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Das regelmäßige Arbeitsentgelt wird abhängig von der Anzahl der Monate ermittelt, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Dabei wird ein Jahreszeitraum - also zwölf Monate - zugrunde gelegt.

Weitere Details

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist mindestens das Entgelt heranzuziehen,

  • auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, zum Beispiel durch einen Tarif- oder Arbeitsvertrag oder
  • das er mit hinreichender Sicherheit erwarten kann. Dazu können auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören.

Vorausschauende Betrachtung

Mit einer vorausschauenden Betrachtung beurteilt der Arbeitgeber, ob die Beschäftigung die monatlichen Entgeltgrenzen für den Übergangsbereich regelmäßig oder nur gelegentlich unter- oder überschreitet. Diese erfolgt

  • zu Beginn der Beschäftigung und
  • erneut bei jeder dauerhaften Veränderung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel wenn das Gehalt steigt oder sinkt.

Gehalt sinkt auf maximal 2.000 Euro

Lag das regelmäßige Entgelt eines Beschäftigten bisher oberhalb des Übergangsbereichs und sinkt jetzt auf höchstens 2.000 Euro, muss der Arbeitgeber die beitragsrechtlichen Regeln für den Übergangsbereich anwenden, sobald die Entgeltminderung beginnt.

Dabei ist nicht maßgeblich, ob der Arbeitnehmer von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechselt und sein Entgelt nur deswegen innerhalb des Übergangsbereichs liegt.

Entgeltumwandlungen

Bei Entgeltumwandlungen z. B. zur Finanzierung von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung oder Leasingraten für privat genutzte Dienstfahrräder ist zu beachten, dass diese das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt mindern. Der geldwerte Vorteil hieraus gilt hingegen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Er ist somit für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich heranzuziehen.