Als pflichtversicherter Student zahlt man einen bundesweit einheitlichen Beitrag, der abhängig vom BAföG-Bedarfssatz ist - unabhängig davon, ob der Student selbst BAföG bezieht oder nicht. 

Weitere Details

Monatliche Beiträge für die Krankenversicherung der Studenten
Bestandteile des Studenten-BeitragsMonatlicher Betrag bis 30.09.2024Monatlicher Betrag ab 01.10.2024
Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent*82,99 Euro87,38  Euro
Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 2,45 Prozent*9,74 Euro20,95 Euro
Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt)abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinderabhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder
bis 23 Jahre ohne Kind, 3,6 Prozent*27,61 Euro30,78 Euro
ab 23 Jahre ohne Kind, 4,2 Prozent*32,48 Euro35,91 Euro
mit mindestens 1 Kind, 3,6 Prozent*27,61 Euro30,78 Euro
mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,35 Prozent*25,58 Euro28,64 Euro
mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 3,1 Prozent*23,55 Euro26,51 Euro
mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,85 Prozent*21,52 Euro24,37 Euro
mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,6 Prozent*19,49 Euro22,23 Euro

* des BAföG-Bedarfssatzes von 812 Euro bis 30.09.2024 und und 855 Euro ab 01.10.24

Weiterführende Informationen:  Wie lange kann ich in der studentischen Krankenversicherung versichert bleiben?