Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Mütter und Väter von der Geburt ihres Kindes an Anspruch auf Elterngeld. Erwerbstätige können außerdem Elternzeit beanspruchen. Solange Sie als versicherungspflichtig Beschäftigte Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld beziehen, sind Sie beitragsfrei TK-versichert.
Weitere Details
Beiträge
Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, ob während des Bezugs von Elterngeld oder der Elternzeit Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt müssen oder nicht.
Beiträge während Elterngeld | Beiträge während der Elternzeit | |
---|---|---|
pflichtversichert beschäftigt | nein | nein, außer bei Teilzeitarbeit |
freiwillig versichert beschäftigt oder Beamte/r | ja, außer wenn die Einnahmen entfallen und ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestünde | ja, außer wenn die Einnahmen entfallen und ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestünde |
Student/in | ja | ja, da kein Anspruch auf Elternzeit |
nicht erwerbstätig | ja | ja, da kein Anspruch auf Elternzeit |