Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Mütter und Väter von der Geburt ihres Kindes an Anspruch auf Elterngeld. Erwerbstätige können außerdem Elternzeit beanspruchen. Solange Sie als versicherungspflichtig Beschäftigte Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld beziehen, sind Sie beitragsfrei TK-versichert.

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Beiträge

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, ob während des Bezugs von Elterngeld oder der Elternzeit Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt müssen oder nicht.

 Beiträge während ElterngeldBeiträge während der Elternzeit
pflichtversichert beschäftigtneinnein, außer bei Teilzeitarbeit
freiwillig versichert beschäftigt 
oder Beamte/r
ja, außer wenn die Einnahmen entfallen und ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestündeja, außer wenn die Einnahmen entfallen und ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestünde
Student/injaja, da kein Anspruch auf Elternzeit
nicht erwerbstätigjaja, da kein Anspruch auf Elternzeit