Sie erhalten Ihre Aufwandsentschädigung, nachdem die Mitgliedschaft wirksam geworden ist, nicht mit Eingang der Unterlagen.
Weitere Details
Die Abrechnungen sind bis zum 15. jeden Monats abgeschlossen und werden postalisch an Sie versandt. Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Monat, erfolgt die Auszahlung erst mit Abrechnung des Folgemonats.