Detaillierte Informationen zu den neuen TK-Rabattverträgen
Am 1. Januar 2025 werden neue Generika-Verträge für die TK starten. Mit fast 800 PZN in rund 50 bundesweiten (Wirkstoff-) Fachlosen umfasst dieser Vertragswechsel etwa ein Achtel unseres Tender-Portfolios an (semi)-exklusiven Rabattvereinbarungen. Es handelt sich überwiegend um Wiederausschreibungen, bei denen auslaufende Tenderverträge nach ihrer etwa zweijährigen Laufzeit durch neue Anschlussverträge abgelöst werden. Die neuen Verträge laufen mit ein bis drei festen Partnern mit fester Laufzeit von zwei Jahren. Die neuen Verträge beinhalten eine erweiterte Bevorratungspflicht beim Anbieter. Erstmals sind auch Antibiotikaverträge enthalten, für die ein separater Zuschlagsplatz für Anbieter mit europäischer Wirkstoffproduktion reserviert war. Am 1. April 2025 wird der nächste Vertragswechsel im Tenderportfolio erfolgen.
Welche neuen Generika-Rabattverträge hat die TK?
- Neue Generika-Rabattverträge ab 1. Juli 2024 (XLSX, 146 kB, nicht barrierefrei)
- Neue Generika-Rabattverträge ab 1. Januar 2025 (XLSX, 125 kB, nicht barrierefrei)
Welche Auswirkungen hat die Substitutionsausschlussliste auf die Rabattverträge?
Bei in Teil B der Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie aufgeführten Wirkstoffen darf nur das Medikament abgegeben werden, welches durch den Arzt verordnet wurde. Auch bei pharmazeutischen Bedenken, Lieferunfähigkeiten oder im Notdienst kann die Apotheke das Medikament nicht mehr austauschen.
Wirkstoffverordnungen ohne eindeutige Produktbezeichnung und/oder Herstellernennung gelten als unklare Verordnung. Bei diesen ist Rücksprache mit dem Arzt hinsichtlich des abzugebenden Arzneimittels zu halten, die auf dem Rezept dokumentiert wird.
Welche Arzneimittel sind bei der TK Rabattarzneimittel?
Bitte beachten Sie, dass die TK neben den exklusiven Verträgen zu Generika auch nicht exklusive Verträge übergangsweise nach Patentablauf und für Patentgeschützte-Präparate abgeschlossen hat. Mehr Details können Sie der folgenden Komplettübersicht der Arzneimittel-Rabattverträge entnehmen.
Was mache ich, wenn das Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist?
Geben Sie vorrangig eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel ab.
Wenn ein Rabattarzneimittel aufgrund einer Lieferunfähigkeit nicht abgegeben werden kann, müssen Sie die hierfür vorgesehene Sonder-PZN (2567024) auf das Rezept drucken und den Nachweis dazu vorhalten.
Das Arzneimittel ist in der Apotheke nicht vorrätig. Wie gehe ich vor?
Versuchen Sie zuerst, das Arzneimittel zeitnah zu bestellen. Ist eine Wartezeit therapeutisch nicht vertretbar, können Sie ein Präparat von einem anderen Hersteller abgeben.
Wenn das Rabattarzneimittel nicht abgegeben werden kann, müssen Sie die Sonder-PZN (2567024) auf das Rezept drucken und den Grund schriftlich auf der Verordnung vermerken.
Müssen Apotheken im Notdienst Arzneimittel der Rabattvertragspartner abgeben?
Ja, Ausnahme: Das Rabattarzneimittel ist nicht verfügbar, aber das Arzneimittel wird dringend benötigt. Dann kann ein Präparat eines anderen Herstellers abgegeben werden. In diesen Fällen muss das Rezept mit der Sonder-PZN (2567024) bedruckt und der Grund der Nicht-Abgabe handschriftlich auf der Verordnung notiert werden.
Welches Infomaterial stellt die TK für die Beratung der Kunden zur Verfügung?
- Beratungsblatt für TK-Versicherte (PDF, 106 kB)
- Arztinformation-Rabattverträge (PDF, 148 kB)
- Film: TK-Rabattverträge
Sie haben weitere Fragen?
Dann rufen Sie unsere Experten unter der in Deutschland gebührenfreien Servicenummer gern an:
Tel. 040 - 46 06-62 01 50 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 16 Uhr)
Die Hotline von Ärzten für Apotheker im TK-ÄrzteZentrum erreichen Sie unter: