Datenschutzerklärung für TK-Safe und die elektronische Patientenakte
Seit dem 1. Januar 2021 bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten die "elektronische Patientenakte" - kurz: ePA - an. Gesetzlich Versicherte (im Folgenden: Versicherte) haben die Möglichkeit, Ihre gesundheitsbezogenen Dokumente mit der ePA lebenslang sicher zu verwalten. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kann jederzeit beendet und wieder aufgenommen werden.
Stand: 07.12.2023
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie in Ihrer Funktion als Nutzer bzw. ePA-Akteninhaber selbst, als gesetzliche Vertretung für einen versicherten ePA-Akteninhaber oder als sogenannten ePA-Vertreter für einen Versicherten (gemäß Ziffer 2.4) über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
Gemäß § 341 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist die Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der ePA verantwortlich.
Das Angebot der ePA wird durch die von der TK beauftragte Firma IBM Deutschland GmbH nach den Vorgaben der TK erbracht. IBM unterliegt den datenschutzrechtlichen Anforderungen und der datenschutzrechtlichen Kontrolle der TK.
Inhalt - Übersicht:
- Allgemeine Informationen zur ePA
- Allgemeine Funktionen der ePA
- Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über Endgeräte bei Leistungsbringern
- Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über TK-Safe in der TK-App
- Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über TK-Safe in der Desktop-Anwendung
1. Allgemeine Informationen zur ePA
1.1 Definition ePA
Die ePA bietet Versicherten die Möglichkeit der selbstbestimmten elektronischen Speicherung, Übermittlung und Verwaltung Ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten. Mit der ePA können gesundheitsbezogene Daten zwischen Versicherten und denjenigen, die an der medizinischen Behandlung beteiligt sind, ausgetauscht werden. Die Vorgaben für die ePA werden von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik GmbH) erstellt. Damit ist sichergestellt, dass Sie über die ePA unabhängig vom Anbieter ein Leben lang einen sicheren Datenspeicher zur Verfügung haben.
Die Hoheit über die ePA liegt bei Ihnen als Nutzer. Sie entscheiden, welcher Dritte auf die ePA und die darin enthaltenen Dokumente zugreifen darf. Die Berechtigungen können je Person oder Institution mit zeitlicher Einschränkung vergeben und jederzeit wieder entzogen werden.
1.2 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der ePA sind:
- Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
- Ihre Einwilligung nach § 344 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung,
- die gesetzliche Verpflichtung der TK zur Verfügungstellung der ePA nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 341 Abs. 1 SGB V.
1.3 Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und Zustimmung in die Datenverarbeitung
Um eine ePA anzulegen, ist es erforderlich, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen und in die Datenverarbeitung gem. § 344 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (im Folgenden: SGB V) einwilligen.
Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung wird von der TK gespeichert. Bei Beendigung der ePA wird diese Information nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
1.4 Datenspeicherung, Datenverwaltung und Schutz Ihrer Daten
Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bei der IBM Deutschland GmbH (nachfolgend IBM genannt) - gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden hierbei stets verschlüsselt gespeichert.
Zum Schutz Ihrer Daten wurden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff und sonstigem Missbrauch zu schützen.
(a) Verschlüsselung der Daten
Die Dokumente der ePA werden verschlüsselt im Aktensystem abgelegt. Weder die IBM als Betreiber noch die TK als Anbieter der Akte haben Zugriff auf die Klartext-Daten der Dokumente. Nur Sie oder durch Sie Berechtigte können auf diese zugreifen. Berechtigte können ePA-Vertreter nach Kapitel 2.4 und Leistungserbringer nach Kapitel 2.2. sein.
Zur Sicherung Ihrer Daten sind mehrere digitale Schlüssel erforderlich. Diese bezeichnen wir nachfolgend als Schlüsselmaterial.
Die eingesetzten Verschlüsselungsmechanismen orientieren sich an aktuellen und zukünftigen Verfahren und Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Sollte die Geheimhaltung des Schlüsselmaterials, z. B. durch gefundene Schadsoftware auf dem Gerät, gefährdet sein, können Sie auf Ihrem Gerät in den Einstellungen Ihres TK-Safe das Schlüsselmaterial durch eine sogenannte Umschlüsselung erneuern.
(b) Löschfristen
Für die Verarbeitung und Löschung der von Ihnen in der ePA gespeicherten Stammdaten (Titel, Vorname, Nachname, Versichertennummer) und Gesundheitsdaten sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. IBM kann diese Daten nicht einsehen und bietet Ihnen allein die technischen Funktionalitäten zur Speicherung, Aufbewahrung und Löschung Ihrer Daten. Die von Ihnen in der ePA gespeicherten Daten werden so lange aufbewahrt, wie ein gültiger Nutzungsvertrag mit Ihnen besteht. Die Daten werden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Nutzungsvertrages vollständig und unwiderruflich im Rahmen der allgemeinen Löschungsroutinen gelöscht.
Die Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten, die nicht originärer Inhalt der ePA sind, richtet sich nach dem jeweiligen Zweck der Datenverarbeitung. Sofern der Zweck der Datenverarbeitung entfällt, erfolgt die Löschung der Daten.
Wenn in dieser Datenschutzerklärung nicht anders geregelt, werden Ihre Daten daher für die folgende Dauer gespeichert:
Ihre Zuordnungs- und Referenznummern (technische Referenznummer, ePA-Kundennummer) sowie Ihre Krankenkassenzugehörigkeit werden nach Beendigung der ePA nach Ziffer 1.5 - zusammen mit Angaben zur Art der Kündigung bzw. der sonstigen Vertragsbeendigung, Datum und Uhrzeit der Kündigung sowie Zeitpunkt des Vertragsendes (Datum, ggf. Uhrzeit) für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert.
Die für Abrechnungszwecke gespeicherten Daten über Ihre Nutzung der ePA werden nicht länger als 15 Monate gespeichert. Die Rechtsgrundlage dazu stellt § 284 Abs. 1 Nr. 20 SGB V dar.
Die zu Nachweiszwecken erfassten Protokolldaten (wie etwa zur Protokollierung des Akzeptierens dieser Datenschutzerklärung oder der Nutzungsbedingungen von TK-Safe oder des erfolgreichen Imports von Daten) werden - zusammen mit Ihrer ePA-Kundennummer und Ihrer technischen Referenznummer nach Beendigung des Nutzungsvertrages noch für einen Zeitraum von drei Jahren aufbewahrt.
Sämtliche vorstehend aufgeführten Daten werden nach Ablauf der genannten Zeiträume, wie von der Gematik in den Vorgaben zur Telematik spezifiziert, vollständig gelöscht, es sei denn, dass einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine längere Speicherung im konkreten Fall zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Die zur Fehleranalyse, Gewährleistung der Systemsicherheit sowie Verhinderung von Missbrauch und Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen gespeicherten Log-Daten (einschließlich Ihrer ePA-Kundennummer) und die IP-Adresse Ihres Endgeräts, mit dem Sie die ePA nutzen, werden jeweils sieben Tage nach der entsprechenden Protokollierung gelöscht, es sei denn, dass innerhalb dieses Zeitraums ein Vorfall festgestellt wurde, der eine weitere Aufklärung, Untersuchung und/oder Verfolgung erfordert.
(c) Erfassung von Nutzungsdaten zu Abrechnungszwecken
Das Angebot der ePA ist für Sie kostenfrei. Die Kosten für Ihre Nutzung der ePA trägt die TK.
Um die Abrechnung der Nutzung der ePA seitens IBM mit der TK zu ermöglichen, werden folgende Informationen über die Nutzung der ePA erhoben, gespeichert und verarbeitet:
Datum und Uhrzeit des letzten Zugriffs auf die ePA pro Quartal (es werden stets nur die Informationen über einen Zeitraum der jeweils fünf letzten Quartale erfasst und gespeichert)
- technische Referenznummer
- Krankenversicherungsnummer
- Krankenkassenzugehörigkeit
- Art, Datum und Uhrzeit der Kündigung (soweit anwendbar) bzw. Art, Datum und Uhrzeit einer sonstigen Vertragsbeendigung (soweit anwendbar)
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist §284 Abs. 1Nr. 20 SGB V. Diese für Abrechnungszwecke gespeicherten Daten liegen im Regelfall ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form zu Zwecken der Rechnungsstellung seitens der IBM vor. Allein bei Widersprüchen im Hinblick auf den Umfang Ihrer tatsächlichen Nutzung der ePA kann es im Rahmen der Rechnungsprüfung erforderlich sein, dass gegenüber der TK der Zeitpunkt des letzten Zugriffs auf die ePA pro Quartal (über einen Zeitraum der letzten fünf Quartale) sowie Ihre technische Referenznummer offengelegt wird, sodass ein Abgleich der Rechnungsdaten mit den von der TK zur Nutzung der ePA erfassten Daten möglich ist. Weitere Daten erhält die TK nicht.
Auch IBM selbst erhält im Rahmen dieses Abgleichs keinerlei Informationen, welche eine Identifizierung der einzelnen Nutzer der ePA ermöglichen würde.
Die Verarbeitung der Daten zu Abrechnungszwecken ist Voraussetzung der Erfüllung des Vertrages mit Ihnen über die Nutzung der ePA. Ihre Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet oder sonst an Dritte weitergegeben.
1.5 Beendigung der ePA
(a) Kontoschließung der ePA
Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre ePA zu schließen:
- Kündigung der ePA über TK-Safe in der TK-App auf einem mobilen Endgerät oder über einen Antrag bei der TK in Textform
- Kündigung der ePA mit dem Wunsch die Daten zu Ihrer neuen Krankenkasse mitzunehmen (weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ziffer 1.6 (a))
- Widerruf der Einwilligung in diese Datenschutzerklärung
Beachten Sie, dass Sie in Ihrer Funktion als ePA-Vertreter gemäß Ziffer 2.4 generell nicht dazu berechtigt sind, eine ePA zu schließen.
(b) Datenlöschung der ePA
Eine Löschung sämtlicher ePA-Daten wird durch folgende Anwendungsfälle ausgelöst:
- Kündigung der ePA
Die Löschung der Daten Ihrer ePA erfolgt in diesem Fall sechs Wochen nach Ihrer Kündigung zum Monatsende. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie die Kündigung noch zurücknehmen. - Kündigung der ePA mit dem Wunsch die Daten zu Ihrer neuen Krankenkasse mitzunehmen
Die Löschung der Daten Ihrer ePA erfolgt in diesem Fall spätestens 12 Monate nach Ihrer Kündigung, unabhängig davon, ob der Kassenwechsel wirklich durchgeführt wurde. Die Daten werden früher gelöscht, wenn die Datenübernahme zu der neuen Krankenkasse erfolgreich war. In diesem Fall beenden und löschen wir Ihre ePA bei der TK sofort nach Erhalt der Information Ihrer neuen Krankenkasse, dass die Datenübernahme erfolgreich war (weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ziffer 1.5 (a)). - Widerruf der Einwilligung in die Datenschutzerklärung
Dies ist im Rahmen Ihres Nutzerprofils oder auf dem schriftlichen Weg möglich. Die Löschung der Daten Ihrer ePA erfolgt in diesem Fall sofort nach Widerruf. - Ende der TK-Mitgliedschaft
Endet Ihre TK-Mitgliedschaft, beenden wir Ihre ePA 12 Monate nach Mitgliedschaftsende und löschen Ihre Daten.
Sämtliche gespeicherten Daten werden nach Beendigung der ePA vollständig gelöscht, es sei denn, dass einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine längere Speicherung im konkreten Fall zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
1.6 Datenmitnahme von einer Krankenkasse zur anderen
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten und bereits über eine ePA verfügen, können Sie in Ihrer Funktion als Akteninhaber selbst bzw. als gesetzliche Vertretung für einen anderen ePA-Akteninhaber die ePA für die Datenmitnahme zu einer anderen Krankenkasse vorbereiten. In Ihrer Funktion als ePA-Vertreter gemäß Ziffer 2.4 sind Sie dazu nicht berechtigt.
(a) Datenmitnahme von einer anderen Krankenkasse zur TK
Eine ePA wird jedem Versicherten unabhängig von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Bei einem Wechsel der Krankenkasse muss Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Ihre ePA mit den bestehenden Inhalten und Einstellungen auch bei der anderen Krankenkasse weiterführen zu können.
Mit Ihrer Einwilligung zur Übernahme einer bestehenden ePA wird anhand Ihrer Krankenversicherungsnummer geprüft, ob bereits eine ePA für Sie vorhanden ist.
Sie können die Dokumente und Berechtigungen aus einer bestehenden ePA von Ihrer ehemaligen Krankenkasse zur TK übertragen. Dies ist ausschließlich über die Nutzung von TK-Safe möglich.
Wird der Import einer bestehenden ePA nach der Vorbereitung zur Übernahme nicht innerhalb von sieben Tagen durchgeführt, verfällt der Import-Status und wird zurückgesetzt. Sollte die Übernahme erneut gewünscht sein, müssen Sie bei Ihrer ehemaligen Krankenkasse die Freigabe für den Import erneut beauftragen.
Bei der Übernahme bestehender Berechtigungen und ePA-Vertretern nach Ziffer 2.4 in TK-Safe müssen Sie für jeden ePA-Vertreter einwilligen, dass vergebene Zugriffsberechtigungen und folgende Daten verwendet werden:
- Vor- und Nachname
- Krankenversicherungsnummer
- Technische Referenznummer
- E-Mail-Adresse
Sie sind dazu verpflichtet, eingetragene ePA-Vertreter auf diese Datenschutzerklärung und auf die Verarbeitung der oben aufgeführten personenbezogenen Daten hinzuweisen.
Mit Ihrer Bestätigung zur Datenübernahme einer bestehenden ePA werden schließlich sämtliche Dokumente und erneut erteilte Berechtigungen in die neue ePA überführt.
(b) Datenmitnahme von der TK zu einer anderen Krankenkasse
Bei einer Kündigung Ihrer ePA aufgrund eines Krankenkassenwechsels können Sie die bestehende ePA (mit Ausnahme der Protokolle und der beschriebenen kassenindividuellen Zusatzleistungen nach Ziffer 3.4) zur Übernahme freigeben. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Übernahme der ePA bei Ihrer neuen Krankenkasse beantragen, kann diese Freigabe jederzeit widerrufen werden.
Die Datenübertragung kann in der App der neuen Krankenkasse initiiert werden. Im Falle eines Fehlers bei dem Datenexport werden Sie per E-Mail von der TK informiert.
Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft der TK (Vgl. 1.4.b.5) kann die Übertragung der Daten zu einer anderen Krankenkasse innerhalb von 12 Monaten über den Kundenservice der TK nachträglich initiiert werden.
Wenn Ihre ePA zur Übernahme durch eine neue Krankenkasse vorbereitet wurde, jedoch innerhalb von 12 Monaten keine Übernahme erfolgt, wird Ihre ePA gelöscht. Sie werden jedoch vier Wochen vor der Löschung schriftlich informiert.
Nach erfolgreicher Übernahme Ihrer ePA zu einer neuen Krankenkasse wird Ihre ePA bei der TK vollständig gelöscht.
1.7 Datenweitergabe an sonstige Dritte
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.
Soweit dies nicht in dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich vorgesehen ist, gibt die TK Ihre Daten nicht an sonstige Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Weitergabe ausdrücklich eingewilligt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die TK zur Weitergabe Ihrer Daten gesetzlich verpflichtet ist. Dies kann beispielsweise bei Ihrem Wunsch, die Daten zu Ihrer neuen Krankenkasse mitzunehmen, der Fall sein. Hier werden Ihre gespeicherten Berechtigungen, ePA-Vertreter und Dokumente Ihrer ePA an Ihren neuen ePA-Anbieter weitergegeben.
Des Weiteren werden technische Dienstleister genutzt, die dabei unterstützen, die ePA bereitzustellen. Hierbei handelt es sich um folgende Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union:
- Unternehmen, die der IBM-Gruppe nachgeordnet sind
a. Customer Support Services GmbH, Sitz in Deutschland
b. IBM Client Innovation Center, Sitz in Deutschland
c. SoftLayer Technologies Deutschland GmbH, Sitz in Deutschland
d. SoftLayer Technologies Netherlands BV, Sitz in den Niederlanden - Weitere eigenständige Unterauftragnehmer der IBM Deutschland GmbH
a. Kyndryl Romania s.r.l, Sitz in Rumänien
b. Kyndryl Client Center s.r.o, Sitz in Rumänien
c. Tschechien Kyndryl Česká republika, spol. s r. o., Sitz in Tschechien
Diese Unternehmen helfen dabei die ePA technisch zu betreiben und die Ihnen angebotenen Funktionalitäten und Dienste bereitzustellen sowie technischen Support zu leisten. Unter keinen Umständen werden Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt. Die Dienstleister werden ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen der TK an IBM tätig und sind verpflichtet, sämtliche notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Erfordernissen zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Zwecke ist ihnen nicht gestattet.
1.8 Support
Als Anbieter der ePA steht Ihnen die TK für alle diesbezüglichen Fragen zur Verfügung.
2. Allgemeine Funktionen der ePA
2.1 Austausch von Dokumenten
Die ePA ermöglicht es Ihnen, Ihre Daten zu speichern, zu verwalten oder mit an der medizinischen Behandlung Beteiligten (z. B. Ärzte oder Krankenhäuser) auszutauschen und zu teilen.
In die ePA können Sie und an der medizinischen Behandlung Beteiligte Dokumente einstellen, dessen Format und Merkmale seitens der gematik vorgegebenen sind. Durch das Hochladen in die ePA sind diese beispielsweise jederzeit im Arzt-Patienten-Gespräch verfügbar.
Treffen Sie die Entscheidung, dass ein Dokument nicht mehr relevant ist oder nicht mehr für andere zur Verfügung stehen soll, können Sie es löschen. Beachten Sie, dass von Ihnen Berechtigte während der Berechtigung die Dokumente in Ihrer ePA herunterladen können und ihnen diese dann auf Dauer vorliegen.
Folgende Informationen können Sie und an der medizinischen Behandlung Beteiligte exemplarisch in der ePA speichern:
- Arztbriefe und Krankenhausentlassungsberichte
- Befunde (u.a. Allergologie- und Laborbefunde)
- Diagnosen
- Fotodokumentationen
- Patienteninformationen
- Pflegedokumentationen
- Schwangerschafts- und Geburtsdokumentationen
- Therapiedokumentationen
- Medizinische Pässe, wie z. B. das Zahnbonusheft oder der Impfpass
- Abrechnungsdaten der Krankenkassen
- Dokumente aus Digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps auf Rezept)
2.2 Zugriffsrechte von berechtigten Leistungserbringern
Sie entscheiden, wer Zugriff auf welche Dokumente in Ihrer ePA erhalten soll.
2.2.1 Kategorien und Vertraulichkeitsstufen von Dokumenten
Jedes Dokument in Ihrer ePA ist einer Dokumentenkategorie zugeordnet. Es gibt die nachfolgend 25 aufgeführten Dokumentenkategorien:
- Eigene Dokumente
- Dokumente aus Gesundheitsakten
- Arzt-Dokumente
- Krankenhaus-Dokumente
- Labor und Humangenetik-Dokumente
- Physiotherapie-Dokumente
- Psychologie-Dokumente
- Dermatologie-Dokumente
- Urologie/Gynäkologie-Dokumente
- Zahnheilkunde/Mund-Kiefer-Dokumente
- Pflegedokumente
- Rezepte
- eArztbriefe
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Dokumente von weiteren Fachärzten/Fachärztinnen
- Medikationsplan
- Notfalldaten
- Zahnbonusheft
- Kinderuntersuchungsheft
- Mutterpass
- Impfpass
- Abrechnungsdaten
- Dokumente aus Digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps auf Rezept)
- Dokumente weiterer nicht-ärztlicher Berufe
- Sonstige Dokumente (z. B. Dokumente aus Disease-Management-Programmen)
Darüber hinaus sind die Dokumente mit einer von drei Vertraulichkeitsstufen ("1", "2" oder "3") versehen. Durch die Wahl der Vertraulichkeitsstufe wird bestimmt, wer von den von Ihnen Berechtigten darauf zugreifen darf. Vertraulichkeitsstufen werden von demjenigen, der ein Dokument in Ihre ePA einstellt (z. B. Sie selbst, Ihr Vertreter oder ein Leistungserbringer), vergeben und können auch später geändert werden.
2.2.2 Erteilung von Berechtigungen
Die Leistungserbringer (z. B. Ihre Arztpraxis) können auf Daten, die in Ihrer ePA gespeichert sind, erst dann zugreifen, wenn Sie diesbezüglich eine Berechtigung erteilt haben. Sämtliche Berechtigungen, die Sie erteilen, werden in Ihrer ePA gespeichert.
Sie haben drei Möglichkeiten Berechtigungen zu vergeben:
- Über die Endgeräte der Leistungserbringer
- Über ein mobiles Endgerät (über TK-Safe in der TK-App)
- Über die stationäre Desktop-Anwendung "TK-Safe"
Über jede dieser Möglichkeiten können Sie einstellen, wer welche Daten in Ihrer ePA einsehen kann. Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden. Unabhängig davon legen Sie einen Zeitraum für die Dauer der Zugriffsmöglichkeit fest. Sie können dabei zwischen einem Tag bis zu "unbegrenzt" wählen. Nach Ablauf der von Ihnen gewählten Zeit endet die Berechtigung für den jeweiligen Leistungserbringer automatisch. Dieser kann dann nicht mehr auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen. Daten, die vom Leistungserbringer bereits heruntergeladen wurden, sind jedoch hiervon nicht betroffen. Für diese gelten gesonderte datenschutz- und berufsrechtliche Bestimmungen.
Über die Erteilung von Berechtigungen steuern Sie, welcher Leistungserbringer auf welche Dokumente zugreifen kann. Sie haben folgende Möglichkeiten, den Zugriff auf Dokumente innerhalb Ihrer ePA zu steuern:
- Kategorie-basierte Erteilung von Berechtigungen:
Sie berechtigen Leistungserbringer dazu, auf eine oder mehrere der in Ziffer 2.2.1 genannten Dokumentenkategorien zuzugreifen. Um Ihnen die Berechtigungsvergabe so einfach wie möglich zu gestalten, entscheiden Sie zwischen dem "einfachen" und "erweiterten" Zugriff. In beiden Fällen sind dann alle in Ziffer 2.2.1 genannten Dokumentenkategorien entsprechend mit "einfach" oder "erweitert" vorausgewählt. Die Erteilung des "einfachen" Zugriffsrechts führt dazu, dass der Berechtigte alle Dokumente der Vertraulichkeitsstufe "1" sieht. Die Erteilung des "erweiterten" Zugriffsrechts führt dazu, dass der Berechtigte darüber hinaus auch alle Dokumente der Vertraulichkeitsstufe "2" sieht. Sie können je Dokumenten-Kategorie nachträglich jederzeit und beliebig oft das Zugriffsrecht zwischen "einfach" und "erweitert" wechseln oder Dokumenten-Kategorien komplett vom Zugriff ausschließen.
Die Kategorie-basierte Erteilung von Berechtigungen ist über den Zugriff der Endgeräte der Leistungserbringer insofern eingeschränkt, als dass lediglich nur ein gewähltes Zugriffsrecht für jede der in Ziffer 2.2.1 beschriebenen Dokumentenkategorien gilt. Es erhalten also alle 25 Dokumentenkategorien den "einfachen" oder den ""erweiterten" Zugriff. Sie können aber auch hier das gesamthafte Zugriffsrecht jederzeit und beliebig oft ändern. Möchten Sie bestimmte Dokumentenkategorien nicht mit dem Leistungserbringer teilen, können Sie diese über das Endgerät des Leistungserbringers komplett vom Zugriff ausschließen.
- Dokumentenspezifische Erteilung von Berechtigungen:
Sie können neben der Kategorie-basierten Erteilung von Berechtigungen zusätzlich auf Ebene einzelner Dokumente bestimmen, wer darauf zugreifen darf. So können Sie einzelne Dokumente ausschließen oder freigeben, selbst wenn der Leistungserbringer grds. (keinen) Zugriff auf die Dokumentenkategorie hat, in der sich das Dokument befindet.
Dazu gehören auch Dokumente der Vertraulichkeitsstufe "3". Diese können zwar grundsätzlich nur von Ihnen selbst eingesehen werden, können aber über die dokumentenspezifische Erteilung von Berechtigungen freigegeben werden.
Die dokumentenspezifische Erteilung von Berechtigungen ist derzeit nicht über den Zugriff der Endgeräte der Leistungserbringer möglich.
Wichtig: Möchten Sie, dass Leistungserbringer ausschließlich Dokumente in Ihre ePA einstellen, diese und alle anderen Dokumente jedoch nicht einsehen können, so können Sie diesen ein "reines Schreibrecht" vergeben. Der Leistungserbringer hat dann lediglich die Möglichkeit Dokumente in Ihre ePA einzustellen oder auf Dokumente, die nach den Verfahren des Kapitels 2.2 freigegeben wurden, zuzugreifen.
Sie können auch einer Krankenkasse sowie Digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps auf Rezept) den Zugriff auf die ePA gewähren.
Anders als die Zugriffsmöglichkeit von Leistungserbringern können Krankenkassen und Digitale Gesundheitsanwendungen keine Dokumente in Ihrer ePA lesen oder löschen, sondern lediglich Dokumente in für sie zugelassene Dokumentenkategorien einstellen. Sie vergeben die Berechtigung an die Krankenkasse und an eine Digitale Gesundheitsanwendung immer unbefristet. Sie können die Berechtigung allerdings jederzeit widerrufen.
2.3 Protokolle und Aktivitäten in der ePA
(a) Zugriffe und Veränderungen in der ePA
Die im Rahmen des Dokumentenmanagements der ePA anfallenden Aktivitäten werden protokolliert, sodass Sie alle Zugriffe und vorgenommene Veränderungen von Berechtigten nachvollziehen können. Zu diesen Aktivitäten gehören insbesondere:
- jegliche Registrierungen / Anmeldungen in Ihre ePA
- Einstellen, Verändern und Löschen von Dokumenten
- Vergabe, Verändern und Löschen von Zugriffsberechtigungen
- Abrufen von Daten (z. B. von Dokumenten)
Die Daten der Protokollierung umfassen insbesondere:
- Nutzername und Gerät des Zugreifenden
- Art des Zugriffs (ausgeführte Aktivität)
- Zeitpunkt des Zugriffs
Diese Protokolldaten werden zur Vertragserfüllung sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen (Nachweiszwecke) gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Die Protokolldaten werden entsprechend § 309 Abs. 1 SGB V maximal drei Jahre gespeichert.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, insbesondere bei der Kündigung Ihrer ePA, Ihre Protokolldaten im XML-Format (signiert oder unsigniert) zu exportieren. Der signierte Export stellt sicher, dass die Daten aus Ihrer ePA stammen und nicht verändert wurden.
Nach der Beendigung Ihrer ePA werden die Protokolldaten nur noch eingeschränkt gespeichert. Sie werden frühestens nach drei Jahren gelöscht und stehen ausschließlich für durch Sie angeforderte Auskünfte oder aufsichtsrechtliche Kontrollen zur Verfügung.
(b) Log-Daten und IP-Adressen
Es werden systemseitig Log-Daten der Zugriffe auf die Systemumgebung und Applikationen der ePA auf den Servern von IBM protokolliert (Datum, Zeitpunkt, Anforderung/Vorgang, Fehlermeldung), um potienzielle Störungen der ePA zu analysieren und mögliche Fehlerursachen zu identifizieren und zu beheben. Zu diesen Zwecken kann in den Log-Daten auch Ihre ePA-Kundennummer gespeichert werden. Es ist IBM grundsätzlich nicht möglich, von Ihrer ePA-Kundennummer Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
Daneben protokolliert IBM die IP-Adressen der Endgeräte, mit denen Sie die ePA nutzen, sowie den dazugehörigen Vorgang (Anforderung/Vorgang, Datum, Uhrzeit), um potenzielle Angriffe von außen gegen die Systemumgebung der ePA nachvollziehen und abwehren zu können.
2.4 Zugriff auf die ePA durch ePA-Vertretungen
Es gibt zwei Vertretungsmöglichkeiten. Zum einen die in Ziffer 4.3 beschriebenen gesetzlichen Vertretungen (z. B. Eltern, die ein minderjähriges Kind vertreten), zum anderen ePA-Vertretungen. Bei den ePA-Vertretungen handelt es sich z. B. um Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder, die Ihnen oder denen Sie aktiv Zugriff auf die eigene ePA einrichten können.
Die Besonderheiten des ePA-Vertreters werden im Folgenden erläutert.
(a) Zulassung eines ePA-Vertreters auf die ePA
Sie können bis zu fünf Personen als ePA-Vertreter einrichten. Dies ist ausschließlich über die Nutzung von TK-Safe in der TK-App oder in der Desktop-Anwendung TK-Safe möglich.
Mit der Anlage eines ePA-Vertreters erteilen Sie der Vertretung Zugriff auf Ihre ePA. Der ePA-Vertreter erhält damit Zugang auf die dort gespeicherten Daten und das Recht als Vertreter für Sie zu handeln (Ziffer 2.4 (b)).
Bei Anlage bestätigen Sie, dass Sie den potenziellen ePA-Vertreter darüber informiert haben und sich dieser damit einverstanden erklärt hat, dass im Rahmen der Vertreterberechtigung im ePA-Aktensystem folgende Daten des ePA-Vertreters verarbeitet werden:
- Vor- und Nachname
- Versichertennummer
- E-Mail-Adresse
- Technische Referenznummern
Sie bestätigen außerdem, dass Sie den ePA-Vertreter auf diese Datenschutzerklärung sowie die Nutzungsbedingungen von TK-Safe hingewiesen haben.
Wenn Sie einen minderjährigen ePA-Vertreter anlegen, müssen Sie bestätigen, dass Sie die Einwilligung des Erziehungsberechtigten eingeholt haben.
Wenn ein ePA-Vertreter die Vertretung beenden möchte oder das Einverständnis zur Verarbeitung seiner Daten widerruft, kann er dies Ihnen gegenüber erklären. In diesen Fällen sind Sie dazu verpflichtet, die entsprechende ePA-Vertretung umgehend in Ihrer ePA zu beenden. Der ePA-Vertreter selbst hat auch die Möglichkeit seine Vertreter-Rechte über die Verwaltung seiner Vertretung in Ihrer ePA zu löschen. Über die Möglichkeiten der Beendigung der Vertreter-Rechte müssen Sie Ihre Vertretung in Kenntnis setzen.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Vertreter hat jederzeit mit Wirkung für die Zukunft das Recht seine Einwilligung zu widerrufen. Dies kann in TK-Safe oder postalisch erfolgen.
(b) Rechte der ePA-Vertretung
Sobald Sie einen ePA-Vertreter erfolgreich angelegt und über den E-Mail-Freischaltungsprozess aktiviert haben, hat der ePA-Vertreter Zugriff auf Ihre ePA und erhält folgende Rechte:
- sich in Ihre ePA anmelden und abmelden
- Berechtigungen für Leistungserbringer Institutionen (z. B. Ärzten) vergeben
- Berechtigungen für Kostenträger vergeben
- Vergebene Berechtigungen anzeigen
- Berechtigung für Leistungserbringer Institutionen (z. B. Ärzten) ändern
- Berechtigung für Leistungserbringer Institutionen (z. B. Ärzten) löschen
- Berechtigung für Kostenträger löschen
- seine eigene Berechtigung löschen
- Dokumente einstellen
- Dokumente suchen
- Dokumente löschen
- Dokumente herunterladen
- Protokolldaten einsehen
- PIN der eGK ändern
- PIN der eGK mit PUK entsperren
- Benachrichtigungsadresse für Geräteautorisierung aktualisieren
Wenn Sie einen ePA-Vertreter löschen, kann sich die ePA-Vertretung nicht mehr in Ihrer ePA anmelden und alle hier aufgeführten Rechte nicht mehr wahrnehmen.
(c) Einschränkungen der Rechte einer ePA-Vertretung
Eine ePA-Vertretung kann
- keine weitere Vertretung für Ihre ePA einrichten
- keine weiteren bestehenden Vertretungen für Ihre ePA löschen
- keine Abrechnungsdaten der Krankenkasse für die ePA anfordern
- keine Umschlüsselung veranlassen
- keine Schließung Ihres ePA-Kontos vornehmen
- keinen Wechsel Ihrer ePA zu einer anderen Krankenkasse vorbereiten
(d) Anmeldung als ePA-Vertreter
In der Funktion als ePA-Vertreter kann sich dieser - sofern dieser TK-versichert ist - über TK Safe in der TK-App oder der Desktop-Anwendung als ePA-Vertreter anmelden.
Um sich als ePA-Vertreter anzumelden, braucht dieser die entsprechenden Rechte gemäß Ziffer 2.4 (a) und die Anmeldedaten der Person, die er vertreten darf.
Bei der Anmeldung als ePA-Vertreter werden die folgenden Daten verarbeitet:
- Vor- und Nachname
- Versichertennummer
- E-Mail-Adresse
- Technische Referenznummern
Nutzt der ePA-Vertreter TK-Safe über die TK-App auf einem mobilen Endgerät, werden aufgrund von getroffenen Auswahlen, Einstellungen und Einwilligungen insbesondere zusätzlich folgende Daten verarbeitet:
- die Auswahl der Login-Variante
- bei Auswahl der Login-Variante eGK: Die CAN der eGK
- das von Ihnen ausgewählte Profilbild (nur für Sie sichtbar, freiwilliger Service)
Wenn ein ePA-Vertreter in der ePA einer zu vertretenden Person Aktivitäten durchführt
(z. B. das Hochladen eines Dokumentes), werden Informationen zu dieser Person (Autor / Ersteller) gespeichert und die Aktionen im Protokoll der ePA dokumentiert. Die zu vertretende Person sowie, falls vorhanden, andere berechtigte ePA-Vertreter, die auf die ePA zugreifen können, können diese Informationen einsehen.
(e) Besonderheiten bei krankenkassenübergreifenden ePA-Vertretungen
Für den Akteninhaber:
Die Einrichtung einer ePA-Vertretung ist unabhängig von der Krankenkasse. Ein ePA-Vertreter kann also auch eine Person vertreten, die bei einer anderen Krankenkasse versichert ist. Deshalb ist es möglich, dass sich Ihre ePA-Vertretung über eine App oder die Desktop-Anwendung einer anderen Krankenkasse in Ihre ePA anmeldet. Ihre ePA wird damit durch das Frontend einer anderen Krankenkasse dargestellt.
Für den ePA-Vertreter:
Für die Funktion des ePA-Vertreters kann daher nicht nur die Datenschutzerklärung der eigenen Krankenkasse wichtig sein, sondern auch die Datenschutzerklärung der Krankenkasse, bei der die zu vertretende Person versichert ist.
3. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über die Endgeräte bei Leistungsbringern
Zusätzlich zu den unter Ziffern 1 und 2 beschriebenen Möglichkeiten der Anlage und der Nutzung der ePA, gelten die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung über die Endgeräte bei den Leistungserbringern.
Login-Verfahren
Um sich über das Endgerät bei Ihrem Arzt anzumelden, benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte sowie die dazugehörige PIN.
4. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über mobile Endgeräte
Zusätzlich zu den unter Ziffern 1 und 2 beschriebenen Möglichkeiten der Anlage und der Nutzung der ePA gelten die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung der ePA über mobile Endgeräte - hier über die TK-App.
4.1 Datenverarbeitung bei der Anlage und Aktivierung eines ePA-Kontos
Neben den nach 1.3 erfassten Daten, werden darüber hinaus bei der Nutzung der ePA über ein mobiles Endgerät folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Bei der Freischaltung des Smartphones für die ePA ist eine E-Mail-Adresse erforderlich, an die ein Freischaltlink geschickt wird. Um dem Nutzer bei der Bestätigung des Freischaltlinks den Wechsel in das E-Mail-Postfach auf dem Gerät zu vereinfachen, prüft die TK-App bei der Registrierung von TK-Safe einmalig, welche Mail-Apps auf dem Gerät installiert sind. Dadurch wird dem Nutzer ein direkter Wechsel in das korrekte E-Mail-Postfach auf dem Gerät ermöglicht. Diese Information wird nicht persistiert. Mit der verifizierten E-Mail-Adresse des Versichertenbereiches Meine TK wird sichergestellt, dass eine der TK bekannte E-Mail-Adresse des Nutzers verwendet wird. Sollte die Meine-TK E-Mail-Adresse nachträglich durch den Nutzer geändert werden, wird diese automatisch an IBM übermittelt und als neue Benachrichtigungsadresse für die ePA hinterlegt.
- Zur Personalisierung und individuellen Ansprache werden der Vor- und Nachname des Nutzers übertragen.
Diese Daten werden - mit Ausnahme der E-Mail-Adresse - ausschließlich verschlüsselt übermittelt. IBM kann auf diese verschlüsselten Daten nicht zugreifen.
Die Rechtsgrundlage ist hinsichtlich der Datenerhebung § 67a SGB X i.V.m. § 341 SGB V, hinsichtlich der Übermittlung der Daten § 69 SGB X i.V.m. § 341 SGB V und im Übrigen § 67b SGB X i.V.m. § 341 SGB V.
Neben den oben genannten Daten werden weitere Daten lokal auf dem Gerät des Nutzers gespeichert. Dazu gehören in der App getroffene Auswahlen und Einwilligungen, insbesondere:
- die Auswahl der Login-Variante
- bei Auswahl der Login-Variante eGK: die CAN der eGK
- erteilte Einwilligungen für die kassenindividuellen Zusatzleistungen nach Ziffer 4.4
- das von Ihnen ausgewählte Profilbild (freiwilliger Service)
Zusätzlich ist zur Verschlüsselung der Daten die Erzeugung eines ausschließlich Ihnen bekannten Sicherheitsschlüssels notwendig. Die Erstellung des persönlichen Sicherheitsschlüssels ist für die Nutzung der kassenindividuellen Zusatzleistungen nach Ziffer 4.4 innerhalb Ihrer ePA notwendig. Sie müssen diesen Schlüssel speichern, um die Registrierung fortzusetzen. Um einen individuellen nicht erratbaren Schlüssel zu erstellen, werden möglichst zufällige Daten benötigt. Um diese Daten aufzunehmen können Sie entweder die Bewegungsdetektion Ihres Handys verwenden und das Gerät in der Form einer Acht bewegen oder Geräusche in Ihrer Umgebung über das Mikrofon nutzen.
4.2 Login-Verfahren
Für die Aktenanlage und Anmeldung in der ePA ist es notwendig, dass Sie ein zukünftiges Login-Verfahren für Ihre Anmeldung in TK-Safe festlegen. Dafür stehen Ihnen zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl.Es muss ein Anmeldeverfahren für die zukünftigen Logins ausgewählt werden, um die Registrierung fortzusetzen. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie in Ihrer ePA jederzeit die Möglichkeit das Login-Verfahren zu ändern.
Ein einmal gewähltes Login-Verfahren wird auch für die Anmeldung in zukünftige Konten (in der Funktion als gesetzlicher Vertreter, als ePA-Vertreter oder für das eigene Konto) gespeichert und kann jederzeit geändert werden.
(a) Login mit dem Identity Provider (TK-Ident)
Bei der Auswahl des Anmeldverfahrens mit TK-Ident ist es notwendig, dass Sie dazu die gleichnamige App herunterladen und sich dort registrieren. Im Anschluss kann die von Ihnen hinterlegte digitale Identität dazu genutzt werden, um den TK-Safe Login und andere sensible Vorgänge in der ePA freizugeben. Der sichere, verschlüsselte Zugriff erfolgt über einen Signaturdienst und ist ausschließlich für den Akteninhaber und von dem Akteninhaber berechtigte ePA-Vertreter möglich.
Die für die Nutzung des Identity Providers geltenden Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte der App "TK-Ident".
(b) Login mit Smartphone per elektronischer Gesundheitskarte über NFC
Bei der Auswahl des Anmeldverfahrens mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist es notwendig, dass Sie eine eGK mit NFC-Funktion besitzen. Diese erkennen Sie an einem NFC-Logo, welches oben in der Mitte auf die eGK gedruckt ist. Zusätzlich ist in der rechten, oberen Ecke eine CAN (Card-Access-Number) in Klartext aufgedruckt. Zudem benötigen Sie die PIN Ihrer eGK, welche Ihnen in einem separaten Brief von der TK zugestellt wird. Hierfür ist es erforderlich, dass sie sich entweder per Post-Ident im Zuge der Briefzustellung oder in einer Kundenberatung der TK identifizieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung dieses Verfahrens erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Post AG unter https://www.deutschepost.de/de/p/postident/postident-datenschutzhinweise.html
Bei der Registrierung für die ePA sind von Ihnen initial die PIN sowie die CAN (Card Access Number) Ihrer eGK einzugeben.
Nach der Eingabe von PIN und CAN ist die eGK an der Rückseite Ihres Smartphones entlangzuführen, bis eine NFC-Verbindung zwischen dem Handy und der Karte aufgebaut wurde.
Die CAN wird nach der Eingabe in der Registrierung gespeichert, sodass bei nachfolgenden Logins ausschließlich die eGK und die dazugehörige PIN benötigt werden.
Der Login kann nur auf einem von Ihnen freigegebenen Gerät durchgeführt werden. Dafür werden während des Logins von TK-Safe die Geräte-ID sowie der Gerätename Ihres Endgerätes an das Aktensystem übermittelt.
Zum zusätzlichen Schutz vor einem Zugriff von Unbefugten auf Ihre ePA in TK-Safe wird empfohlen auf Ihrem Endgerät den Geräteschutz (Passwort, Mustersperre, o.ä.) zu aktivieren. Dabei sind triviale Kennwort-, Passwort- und Entsperrmuster (1234, 1111, etc.) sowie der Download von Inhalten und Applikationen aus nicht vertrauenswürdigen Quellen auf dem Endgerät zu vermeiden.
Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern und mindestens 1 Sonderzeichen. Es sollte zudem keinen Bezug zu Ihrer Person haben, wie z. B. Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihr Geburtsdatum.
Achten Sie bei der Erstellung einer PIN darauf, dass Sie verschiedene, nicht aufeinander folgende Ziffern wählen und es sich um Ziffern handelt, die nicht leicht erraten werden können, wie z. B. Ihr Geburtsdatum.
4.3 Zugriff durch Gesetzliche Vertreter auf die ePA
Zu dem Kreis der Versicherten, denen eine ePA angeboten werden muss, fallen auch TK-versicherte Kinder, deren Erziehungsberechtigte als deren gesetzliche Vertreter fungieren. Auch TK-Versicherte mit gesetzlichem Vormund oder Betreuer sind davon umfasst.
Möchten Sie als gesetzliche Vertretung eine ePA anlegen, müssen Sie die Krankenversicherungsnummer eines zu Vertretenden eingeben, um zu prüfen, ob Sie dazu als gesetzlicher Vertreter für den zu Vertretenden legitimiert sind. Ist dies der Fall, gelangen Sie automatisch in die ePA-Registrierung des zu Vertretenden und können anschließend die ePA des zu Vertretenden in dessen Namen vollumfänglich nutzen und verwalten. Dazu gehört auch das Einrichten von ePA-Vertretern des gesetzlich Vertretenden.
Die Gültigkeitszeiträume der gesetzlichen Vertretung im Bereich der elterlichen Sorge sind auf die Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes begrenzt. Bestehen Elternteile nach Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes weiterhin darauf als gesetzlicher Vertreter zum Zugriff auf die ePA des Kindes erfasst zu werden, darf dies längstens bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung des Kindes oder andernfalls mit einem Beschluss eines Familiengerichtes erfolgen. Etwaige eingerichtete ePA-Vertreter haben auch nach der Vollendung des 16. Lebensjahres Zugriff auf die ePA, bis der zu Vertretende dem ePA-Vertreter die Rechte entzieht.
Die Gültigkeitszeiträume der anderen gesetzlichen Vertretungsarten (Vormünder, Pflegschaften) werden durch die amtlichen Legitimationsdokumente definiert.
Der Zugriff als gesetzlicher Vertreter ist ausschließlich mit der elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN der gesetzlich vertretenden Person möglich.
4.4 Kassenindividuelle Zusatzfunktionen für TK-Versicherte in TK-Safe
Neben dem durch die gematik standardisierten Bereich der ePA bietet die TK ihren Versicherten individuelle Zusatzfunktionen in TK-Safe an. Diese weiteren kassenindividuellen Zusatzleistungen stehen ausschließlich Versicherten der TK und ausschließlich über die Nutzung von TK-Safe in der TK-App zur Verfügung. Alle oben genannten an der medizinischen Behandlung Beteiligten sowie ePA-Vertreter haben keinen Zugriff auf diese Zusatzleistungen. Bei diesen nicht-standardisierten Services, die auf unterschiedlichsten sozialrechtlichen Grundlagen beruhen, handelt es sich z. B. um Hinweise oder Empfehlungen zu den Themen Vorsorge oder Impfungen. Die Funktionalitäten bzw. Leistungsbereiche dieser Angebote können durch die TK jederzeit verändert, erweitert, eingeschränkt, ganz oder teilweise eingestellt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Folgenden:
4.4.1 Datenspeicherung, Datenverwaltung und Schutz Ihrer Daten
Zusätzlich zu den unter 1.1.4 beschriebenen Hinweisen ist bei der Speicherung, Verwaltung und dem Schutz Ihrer Daten bei Kassenindividuellen Zusatzfunktionen folgendes zu beachten:
Für die kassenindividuellen Services sind zusätzlich Daten erforderlich. Hierüber erhalten Sie vor der Datenübertragung eine entsprechende Information. Sie müssen der Übertragung Ihrer Daten separat zugestimmt haben. Ihre Gesundheitsdaten werden nur auf Grundlage Ihrer Einwilligung erhoben, gespeichert und verarbeitet, Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 9 DSGVO. Dies dient dem Zweck, um Ihnen im Rahmen der Durchführung des Nutzungsvertrages die Funktionalitäten bereitstellen zu können (d.h. um Ihnen die Speicherung und Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten und Nutzung der diesbezüglichen Services zu ermöglichen).
Ihre Gesundheitsdaten werden für keine anderen Zwecke verarbeitet und ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Grundsätzlich sind Ihre personenbezogenen Daten verschlüsselt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie die TK-Safe-Funktionalitäten zu Impf- und Vorsorgehinweisen nutzen, bei denen technisch bedingt bestimmte notwendige Daten (Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort, Impfungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen und optionale Angaben zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten) für IBM kurzfristig einsehbar sind, um Ihnen den jeweiligen Dienst zur Verfügung zu stellen. Anschließend werden die Daten seitens IBM stets sofort gelöscht.
Ziffer 4.4.2 beschreibt genauer, welche Daten in welchen Funktionen verarbeitet werden.
4.4.2 Verarbeitung von Gesundheitsdaten im kassenindividuellen Zusatzbereich
(a) Manuelle Eingabe, Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten
Im Rahmen Ihrer Nutzung können Sie etwa in den folgenden Leistungsbereichen Gesundheitsdaten manuell eingeben, speichern und verwalten:
- Impfungen: Angaben zu Ihren Impfungen, wie etwa Bezeichnung der Impfung (z. B. Influenza, Varizellen), Tag der Impfung, Art der Impfung (etwa Immunisierung, Auffrischung), Impfstoff, Chargennummer, Name des durchführenden Arztes, durchlebte impfrelevante Krankheiten, chronische Krankheiten, Tätigkeiten.
- Vorsorge: Angaben zu Ihren Vorsorgeuntersuchungen, wie etwa Art der Vorsorgeuntersuchung (z. B. Hautkrebsscreening, Darmkrebsfrüherkennung), Tag der Vorsorgeuntersuchung, Name des durchführenden Arztes.
- Medikamente: Angaben zu Ihren Medikamenten, wie etwa Pharmazentralnummer (PZN), Name des Medikaments, Wirkstoff, rezeptpflichtig, rezeptfrei, ggf. Medikationsplan sowie Bestätigungen der Medikamenteneinnahmen.
- Arztbesuch: Angaben zu Ihren Arztbesuchen, wie etwa Name des Arztes, Fachrichtung, Art des Besuches, Grund der Behandlung, Datum, Uhrzeit, Notiz (Freitextfeld).
Darüber hinaus können Ihnen künftig weitere Leistungsbereiche bereitgestellt oder bestehende Leistungsbereiche angepasst werden. Sie können die aktuellen Leistungsbereiche und Funktionalitäten jederzeit in TK-Safe einsehen.
Die von Ihnen gespeicherten Daten werden ausschließlich auf Grundlage der von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeitet. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, etwaige Daten anzugeben, und können in sämtlichen Leistungsbereichen stets frei entscheiden, ob und welche Daten Sie eingeben möchten. Sie können Ihre manuell eingegebenen Daten jederzeit individuell bearbeiten und/oder löschen. Zudem können Sie Ihre Daten jederzeit - im Rahmen des Datenexports sämtlicher im individuellen Zusatzbereich gespeicherter Daten - über die TK-Safe-Funktionalität des "Datenexports" in Ihrem Nutzerprofil exportieren.
(b) Automatische Übertragung und Aktualisierung von Gesundheitsdaten der TK
Im Rahmen der Anwendung können Sie neben der manuellen Eingabe von Daten ferner einen Service nutzen, um Daten direkt von der TK anzufordern und automatisch aktualisieren zu lassen. Die Aktualisierung Ihrer Daten erfolgt immer dann, wenn Sie TK-Safe öffnen. Sie können bei der Aktivierung dieses Services entscheiden, ob Sie die Daten zu sämtlichen Ihnen angezeigten Leistungsbereichen automatisch importieren wollen, oder ob Sie eine Auswahl der Leistungsbereiche treffen möchten, für die Sie die Daten von Ihrer Krankenkasse automatisch anfordern wollen. Der Service kann jederzeit aktiviert oder deaktiviert werden.
Für TK-Versicherte können Daten für die folgenden Leistungsbereiche über eine automatische Aktualisierung angefordert werden:
- Medikamente: Angaben zu Ihren Medikamenten, wie etwa ausgebende Apotheke (Name, Adresse), Abgabedatum, Pharmazentralnummer (PZN), Name des Medikaments, Darreichungsform (z. B. Trockensaft), Menge, Wirkstoffbezeichnung, verordnender Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt), Verordnungsdatum und Anzahl, Preis, Zuzahlung und zusätzliche Kosten.
- Arzt & Impfung: Abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungszeitraum, Abrechnende Praxis (Bezeichnung und Adresse - soweit bekannt), Sachkosten und Honorarkosten, Diagnose, Tag der Behandlung, Gebührenposition, behandelnder Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt), ggf. Angaben zu durchgeführten Impfungen an dem Termin (Bezeichnung der Impfung).
- Zahngesundheit: Abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungsart, Abrechnungszeitraum, Zahnarzt (Name, Adresse - soweit bekannt), Laborkosten, Kundenanteil, Zuschuss, Honorarkosten und sonstige Kosten, ggf. Kostenplandatum und Zeitraum, Behandlungsdatum, Gebührenpositionen.
- Krankenhaus: Abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungszeitraum, Abrechnendes Krankenhaus (Bezeichnung und Adresse - soweit bekannt), Sachkosten und Honorarkosten, Diagnose, Tag der Behandlung, Gebührenposition, behandelnder Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt).
- Arbeitsunfähigkeit (AU): Abrechnungsrelevante Angaben über Ihre Behandlungen, wie etwa Abrechnungszeitraum, Abrechnende Praxis (Bezeichnung und Adresse - soweit bekannt), Sachkosten und Honorarkosten, Diagnose, Tag der Behandlung, Gebührenposition, behandelnder Arzt (Name, Adresse, Fachgruppe - soweit bekannt), Dauer der Krankschreibung.
Sie können die Ihnen aktuell zur Auswahl stehenden Leistungsbereiche und Funktionalitäten jederzeit im Nutzerprofil einsehen.
Im Rahmen eines Datenimports können immer nur die bei der TK für den jeweiligen Leistungsbereich vorhandenen Gesundheitsdaten übertragen werden. Sie werden mit Ausnahme des Medikamenten-Bereichs für alle Leistungsbereiche rückwirkend für die letzten vier Jahre übertragen, für den Medikamente-Bereich sechs Jahre.
Sie können die von der TK importierten Daten jederzeit für einen oder sämtliche Leistungsbereiche löschen. Eine solche Löschung ist jedoch immer nur insgesamt für sämtliche der in den einzelnen Leistungsbereichen importierten Daten möglich.
Der automatische Import und die Aktualisierung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Ihnen steht es frei, die Importfunktion zu nutzen und Ihre Einwilligung in die automatische Übertragung und Aktualisierung Ihrer Daten zu erteilen oder Ihre Daten manuell einzugeben. Ohne Erteilung Ihrer Einwilligung können Sie den Service nicht nutzen. Sie können den Service jederzeit aktivieren oder deaktivieren.
4.4.3 Weitere Services
Ihnen stehen spezifische weitere Services zur Verfügung. Sie können jederzeit selbst entscheiden, welche dieser Services Sie nutzen und aktivieren möchten und welche Daten Sie bereitstellen wollen. Nachfolgend beschreiben wir Ihnen, wie Ihre Daten verarbeitet werden, wenn Sie die einzelnen Services aktivieren und nutzen:
- Impf- und Vorsorgehinweise: In den Leistungsbereichen "Impfungen" und "Vorsorge" können Sie Informationen zu Ihren Impfungen bzw. Ihrer Vorsorge hinterlegen und verwalten. Zudem können Sie sich Ihre persönlichen Hinweise zu Impfungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen erstellen lassen.
Zur Nutzung dieser Services werden die folgenden Daten verarbeitet: Ihre hinterlegten bisherigen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen (ggf. manuell eingetragen oder von der TK übertragen) sowie Ihr Geschlecht, Ihren Wohnort (Auf Basis des Wohnortes können Endemiegebiete ermittelt und entsprechende Empfehlungen ausgespielt werden) und Ihr Geburtsdatum (wenn noch nicht in der ePA hinterlegt, werden beide Daten automatisch bei Aktivierung des Services von der TK an IBM übertragen). Für die Erstellung der Impfhinweise werden die von Ihnen gespeicherten Daten mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgeglichen und daraus Impfhinweise für Sie generiert. Zusätzlich zu den oben genannten Informationen können Sie optionale Angaben zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten vornehmen, um auf Ihre Lebenssituation angepasste Empfehlungen angezeigt zu bekommen. Für die Erstellung der Vorsorgehinweise werden die von Ihnen gespeicherten Daten mit den Ihnen gesetzlich zustehenden Vorsorgeuntersuchungen abgeglichen und daraus Vorsorgehinweise für Sie generiert. Die Richtigkeit der Impf- bzw. Vorsorgehinweise hängt von der Vollständigkeit und Qualität der in TK-Safe hinterlegten Daten ab.
Die TK kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingegebenen oder importierten Daten nicht überprüfen. Besprechen Sie die Ihnen angezeigten Impf- und Vorsorgehinweise mit Ihrem Arzt, um mit ihm zu entscheiden, welche Impfungen bzw. welche Vorsorgeuntersuchungen für Sie sinnvoll sind. Zur Erstellung der Impf- und Vorsorgehinweise werden die gespeicherten Daten (Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort sowie die Informationen über Ihre Impfungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen) und optional angegebene Informationen zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten) auf Ihrem Endgerät mit Ihrem privaten Schlüssel entschlüsselt und über eine Transportverschlüsselung an den Server von IBM gesendet, auf dem TK-Safe betrieben wird. Dort sind Ihre Daten technisch bedingt für IBM kurzfristig einsehbar, um Ihre persönlichen Impf- bzw. Vorsorgehinweise zu erstellen. Anschließend werden die Hinweise über eine Transportverschlüsselung an Ihr Endgerät gesendet und die zur Erstellung der Hinweise auf dem Server von IBM verarbeiteten Daten umgehend wieder gelöscht. Die von Ihnen in TK-Safe eingegebenen Daten (Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort, Impfungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen) und optional angegebene Informationen zu chronischen Krankheiten und Tätigkeiten) bleiben jedoch in TK-Safe in den jeweiligen Leistungsbereichen in für die TK und IBM nicht einsehbarer Form verschlüsselt gespeichert. Die von Ihnen generierten Impf- und Vorsorgehinweise werden nur für die Dauer Ihrer jeweiligen Nutzung vorgehalten. Bei einer späteren erneuten Anmeldung müssen Sie die Impf- bzw. Vorsorgehinweise also neu generieren. Dies ist notwendig, damit die Ihnen angezeigten Hinweise immer Ihre jeweils aktuell hinterlegten Daten berücksichtigen. - Arztverzeichnis: Im Rahmen der Nutzung von TK-Safe können Sie sich ein Arztverzeichnis anlegen. Sie können sich die Ärzte, die aus den bereits von Ihnen eingewilligten übertragenden Abrechnungsdaten ermittelt wurden, zusammengefasst in einem Arztverzeichnis anzeigen lassen. Die jeweiligen Ärzte erhalten hierüber keine Information.
Zu jedem Arzt sind Kontaktdaten und, wenn vorhanden, weitere Informationen wie z. B. Öffnungszeiten ersichtlich. Diese weiteren Informationen fragt die TK je Abruf bei der Stiftung Gesundheit an. Es werden zu keinem Zeitpunkt Informationen über Sie oder Ihre Abrechnungsdaten an die Stiftung Gesundheit übermittelt. Die Stiftung Gesundheit dient hier ausschließlich als Informationsgeber. - Übertragung des Entlassbriefs von Ihrem teilnehmenden Krankenhaus: Im Rahmen Ihrer Nutzung von TK-Safe können Sie zudem Ihren Entlassbrief (als PDF-Dokument) von dem Sie behandelnden Krankenhaus importieren, sofern dieses an TK-Safe angebunden ist. Für diesen Zweck werden Sie im Rahmen der Aktivierung dieses Services um Ihre Einwilligung gebeten, dass Ihre Versichertennummer an Ihr Krankenhaus zur Anforderung des Entlassbriefs übermittelt wird. Der Entlassbrief wird verschlüsselt übertragen und Ihnen in TK-Safe angezeigt. Sie können den gespeicherten Entlassbrief jederzeit wieder löschen. Sollten die Informationen in dem Entlassbrief unrichtig oder unvollständig sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Krankenhaus, um die Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen. Sie müssen dann den Entlassbrief löschen und einen neuen Import des berichtigten oder vervollständigten Entlassbriefs von Ihrem Krankenhaus anfordern.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der vorstehenden Services erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie im Rahmen der Aktivierung des jeweiligen Services erteilen. Die Rechtsgrundlage der jeweiligen Datenverarbeitung ist somit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a i.V.m. Art. 9 DSGVO.
Eine entsprechende Widerrufsmöglichkeit Ihrer Einwilligung steht Ihnen in Ihrem Nutzerprofil zur Verfügung.
4.5 Erfassung und Analyse von aggregierten Nutzungsdaten
Es werden ferner anonymisierte Informationen über Art und Umfang der Nutzung der ePA erfasst und analysiert (z. B. wann und in welchen Leistungsbereichen Datenobjekte gespeichert, bearbeitet oder gelöscht werden, wie lange und zu welchen Zeiten die ePA genutzt wird, welche Leistungsbereiche häufiger oder weniger häufig genutzt werden).
Die Informationen über das Nutzungsverhalten werden stets nur in anonymisierter und aggregierter Form verarbeitet, ohne dass ein Rückschluss auf Ihre Person oder die Person anderer Nutzer möglich wäre.
Die hiermit verbundene Verarbeitung erfolgt, um das allgemeine Nutzungsverhalten der Nutzer der ePA besser zu verstehen sowie die ePA und ihre einzelnen Funktionalitäten zu verbessern. Die Rechtsgrundlage ist in diesem Fall die Einwilligung nach Art. 6 Abs 1 lit. a) DSGVO .
5. Ergänzende Informationen zur Nutzung der ePA über die Desktop-Anwendung von TK-Safe
Zusätzlich zu den unter Ziffer 2 beschriebenen Möglichkeiten der Nutzung der ePA gelten die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung der ePA über die stationäre Desktop-Anwendung TK-Safe.
5.1 Anmeldung in einem ePA-Konto über die Desktop-Anwendung
Um sich über die Desktop-Anwendung TK-Safe anzumelden, müssen Sie sich über die jeweiligen Stores Ihres Betriebssystems die aktuelle Version der Desktop-Anwendung lokal herunterladen. Sie benötigen weiterhin ein Kartenlesegerät, das den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht, Ihre elektronische Gesundheitskarte sowie die dazugehörige PIN, die Ihnen nach der Anlage der ePA in einem separaten Brief von der TK zugestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass eine Anlage der ePA über die Desktop-Anwendung nicht möglich ist. Sie können die Desktop-Anwendung der TK nur nutzen, wenn Sie sich bereits über die TK-App oder schriftlich bei der TK für die ePA registriert haben.
(a) Anlegen eines Nutzerkontos und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung sowie der Nutzungsbedingungen von TK-Safe
Um die Desktop-Anwendung zu nutzen, müssen Sie nach Installation der Desktop-Anwendung einen lokalen Benutzer anlegen. Sie generieren einen Sicherheitsschlüssel gemäß der Vorgabe in der Desktop-Anwendung, um Ihre Daten sicher zu verschlüsseln. Jedes Gerät, über das Sie auf die Desktop- Anwendung zugreifen, hat seinen eigenen Sicherheitsschlüssel zur Ver- und Entschlüsselung Ihrer ePA.
Sie werden anschließend gebeten einen Benutzernamen sowie ein Kennwort festzulegen. Es handelt sich dabei um die Zugangsdaten Ihres Nutzerkontos. Bei Verlust dieser Zugangsdaten ist eine Wiederherstellung nicht möglich. Um erneut über die Desktop-Anwendung Zugriff auf die Daten der ePA zu erhalten, müssen Sie einen neuen lokalen Benutzer anlegen.
Bei erstmaliger Anmeldung mit Ihrem zuvor angelegten Nutzerkonto ist es zur Verwendung der Desktop-Anwendung erforderlich, dass Sie uns bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von TK-Safe zur Kenntnis genommen haben. Die Kenntnisnahme wird verschlüsselt lokal auf Ihrem verwendeten Gerät in Ihrem Benutzerprofil gespeichert.
Zum zusätzlichen Schutz vor einem Zugriff von Unbefugten auf Ihre ePA in TK-Safe wird empfohlen auf Ihrem Endgerät den Geräteschutz (Passwort, Mustersperre, o.ä.) zu aktivieren. Dabei sind triviale Kennwort-, Passwort- und Entsperrmuster (1234, 1111, etc.) sowie der Download von Inhalten und Applikationen aus nicht vertrauenswürdigen Quellen auf dem Endgerät zu vermeiden.
Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern und mindestens 1 Sonderzeichen. Es sollte zudem keinen Bezug zu Ihrer Person haben, wie z. B. Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihr Geburtsdatum.
Achten Sie bei der Erstellung einer PIN darauf, dass Sie verschiedene, nicht aufeinander folgende Ziffern wählen und es sich um Ziffern handelt, die nicht leicht erraten werden können. Vermeiden Sie daher z.B. Ihr Geburtsdatum.
(b) E-Mail-Verifikation für Nutzer der Desktop-Anwendung
Eine ePA lässt sich über die Desktop-Anwendung nur auf einem freigeschalteten Endgerät öffnen. Um das Endgerät freizuschalten, brauchen Sie eine verifizierte E-Mail-Adresse.
Sofern für Sie in Ihrer ePA noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, ist solch eine bei erstmaliger Anmeldung zu hinterlegen und zu verifizieren. Dazu werden Sie auf eine Webseite weitergeleitet, wo Sie Ihre gewünschte - zu verifizierende - E-Mail-Adresse eintragen müssen. An diese erhalten Sie unmittelbar eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Durch den Klick auf diesen Link wird Ihre E-Mail-Adresse verifiziert und gespeichert.
(c) Login-Verfahren
Um eine ePA zu öffnen, benötigen Sie neben Ihrem Benutzerkonto als weiteres Sicherheitskriterium Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die dazugehörige PIN sowie ein Kartenlesegerät, das den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Ihre verifizierte E-Mail-Adresse wird beim ersten Login automatisch in Ihrer ePA als Benachrichtigungsadresse eingetragen, wodurch die Freischaltung der Desktop-Anwendung auf diesem Gerät erfolgt. Bei jedem Login werden in TK-Safe die Geräte-ID sowie der Gerätename Ihres Endgerätes an das Aktensystem übermittelt.
(d) Anmeldeverfahren für ePA-Vertreter
ePA-Vertretern steht ein separater Anmeldebereich bei der Anmeldung zur Verfügung. So ist sichergestellt, dass der Vertreter auf Ihre ePA zugreifen kann ohne, dass er selbst über eine eigene ePA verfügt.
5.2 Eingeschränkte Möglichkeiten in der Anwendung
Sie haben im Rahmen des Zugriffs auf Ihre ePA über die Desktop-Anwendung mit wenigen Ausnahmen die gleichen Möglichkeiten wie über die Nutzung von TK-Safe über die Endgeräte der Leistungserbringer bzw. die TK-App.
Folgende Anwendungsbereiche sind über die Desktop-Anwendung nicht möglich:
- die Registrierung für die ePA
(Nutzen Sie dafür die TK-App oder das schriftliche Formular.) - die Nutzung der kassenindividuellen Zusatzleistungen
- die Kontoschließung und Beendigung der ePA
(Nutzen Sie dafür die TK-App oder das schriftliche Formular.)
6. Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz haben Sie jederzeit das Recht:
- Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen (Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO);
- die Berichtigung unrichtiger Daten und, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO);
- bei Vorliegen berechtigter Gründe die Löschung Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung - Art. 17 DSGVO);
- die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind) (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO);
- bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen, zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel, zu übermitteln oder, soweit dies technisch machbar ist, durch IBM übermitteln zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO)
- nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen; eine automatisierte Entscheidungsfindung wird von der TK gegenwärtig nicht durchgeführt.
- Sie haben ferner das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten, die zur Wahrung der berechtigten Interessen von IBM erfolgt, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu widersprechen (Widerspruchsrecht - Art. 21 DSGVO).
- Soweit Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten haben, besteht das Recht der Beschwerde beim
Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Graurheindorfer Str. 15, 53117 Bonn, poststelle@bfdi.bund.de oder poststelle@bfdi.de-mail.de.
Zur Ausübung Ihrer datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wenden Sie sich bitte direkt an die TK. Da IBM keinen Zugriff auf etwaige Identifikationsmerkmale von Ihnen hat, ist IBM bei Kontaktaufnahme eine Überprüfung Ihrer Berechtigung und eine Zuordnung zu den von Ihnen gespeicherten Daten nicht möglich.
7. Datenschutzbeauftragter
Der verantwortliche Datenschutzbeauftragte der TK ist unter Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder per E-Mail unter datenschutz@tk.de erreichbar.
8. Künftige Anpassungen der ePA-Datenschutzerklärung
Die TK behält sich vor, an dieser Datenschutzerklärung Anpassungen vorzunehmen.
Als Nutzer von TK-Safe werden Sie über einen entsprechenden Hinweis in der TK-App und in der Desktop-Anwendung im Vorfeld informiert, sofern Anpassungen oder Ergänzungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden. Als ePA-Nutzer ohne TK-Safe informieren wir Sie postalisch.
Des Weiteren finden Sie die aktuelle Datenschutzerklärung auf www.tk.de unter Datenschutz und Informationsfreiheit.