FAQ zum EBZ-Verfahren
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Teilnahme am EBZ-Verfahren für alle Vertragszahnärzte verbindlich. Dies führt zu vielen unterschiedlichen Fragen.
Mit den hier aufgeführten FAQs möchten wir Ihnen eine kleine Unterstützung bieten.
Grundsätzlich steht Ihnen Ihre KZV für Fragen zum EBZ-Verfahren zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Hersteller.