Anschlussrehabilitation durch den Rentenversicherungsträger
Eine Anschlussrehabilitation (AR) wird durch die Deutsche Rentenversicherung gewährt, wenn diese nach einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich ist.
Zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn einer AR dürfen höchstens 14 Tage liegen. Um einen Antrag auf AR stellen zu können, muss eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorversicherungszeit von 15 Jahren
- Zahlung von Pflichtbeiträgen (mindestens sechs Monate in den letzten zwei Jahren)
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Vorversicherungszeit von fünf Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
- Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Bei Jugendlichen kann bereits die Zahlung eines Pflichtbeitrages ausreichen. Es genügt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Ende der Schulausbildung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde.