Unterstützung im Entlassmanagement
Um den Übergang Ihrer Patienten aus der stationären Versorgung in das häusliche Umfeld zu gewährleisten, unterstützen wir Sie bei Ihren Aktivitäten im Entlassmanagement.
Mit speziell gekennzeichneten Verordnungsvordrucken veranlassen Sie Leistungen, die unsere Versicherten nach der Behandlung in Ihrer Einrichtung benötigen. Informationen zu diesen Verordnungen im Entlassmanagement stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf einer dafür eingerichteten Webseite bereit. Bitte informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten anlässlich einer Verordnung, dass diese der unmittelbaren Versorgung nach dem stationären Aufenthalt dient und daher nur sieben Tage gültig ist.
Sofern Sie Hilfsmittel verordnen, beachten Sie bitte die TK-Vertragspartner. Weitere Hinweise finden Sie bei der Suche.
Kontakt zu Spezialisten
Haben Sie spezielle Fragen, so erreichen Sie uns zu den Themen:
Arbeitsunfähigkeit
20908 Hamburg
Telefon: 040 - 460 66 14 00
Pflegeleistungen
20902 Hamburg
Telefon: 040 - 460 66 16 00
Häusliche Krankenpflege
20902 Hamburg
Telefon: 040 - 460 66 16 310
Hilfsmittel
20906 Hamburg
Telefon: 040 - 460 66 17 10
Rehabilitation
20904 Hamburg
Telefon 040 - 460 66 18 100
Besonderheit für Krankenhäuser
Beschreiben Sie bitte im Informationstext die Art Ihres besonderen Unterstützungsbedarfes, wenn Sie uns diesen im Datenaustausch übermitteln.
Das Entlassmanagement erfordert die schriftliche Einwilligung der Patienten, nachdem Sie diese schriftlich informiert haben. Als Krankenhaus übermitteln Sie uns die Einwilligung der Patienten gemäß Anlage 1b des Rahmenvertrages zum Entlassmanagement grundsätzlich im Datenaustausch. Sofern Sie Unterlagen per Post senden, verwenden Sie folgende Anschrift:
Techniker Krankenkasse
20907 Hamburg
Für weitere Fragen zum Vorgehen rufen Sie uns unter 040 - 460 66 15 10 an.