Hinweise für Orthopädietechniker
Wir informieren Sie auf dieser Seite über die notwendigen Angaben und häufigsten Fragen zur Einreichung und Abrechnung von Prothesen und Orthesen.
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die FAQ ergänzend zum aktuellen Orthopädietechnik Vertrag zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die dieses Dokument regelmäßig aktualisiert wird und nur für den Zeitraum der geltenden Vertragslaufzeiten gilt.
FAQ zum OT-Vertrag (PDF, 306 kB, nicht barrierefrei)
TK, BARMER und BIV weisen auf Einhaltung der vertraglichen Regelungen in der Beinprothetik hin
Die TK und BARMER haben mit dem BIV-OT zum 1. Oktober 2021 einen Vertrag zur PG 24 - Beinprothetik geschlossen. Zeitgleich mit Veröffentlichung des Vertrags ist ein Qualitätszirkel zwischen den beteiligten Parteien ins Leben gerufen worden, der sich seither regelmäßig zur Umsetzung von Vertragsinhalten austauscht. Insbesondere die eingereichten Kostenvoranschläge weisen trotz mehrfacher Hinweise teils Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten auf. Diese müssen durch die Kassen durch Rückfragen und Korrekturen behoben werden, was die Genehmigung und die Versorgung des Versicherten unnötig verzögert.
Zu den am häufigsten auftretenden Mängeln zählen fehlende oder nicht hinreichend aussagekräftige Begründungen, falsche Positionsnummern sowie fehlende Produktbesonderheiten und insbesondere fehlende vereinbarte Anlagen wie Profilerhebung und Versorgungsdokumentation.
Die Vertragspartner weisen erneut auf das umfangreiche Informationsangebot zur vertragskonformen Einreichung hin, wie die eigens erstellten FAQ, die bei der Erstellung der Kostenvoranschläge unterstützen können.
TK und BARMER machen darauf aufmerksam, dass Abweisungen von fehlerhaften oder unvollständigen Kostenvoranschlägen sowie nachgelagerte Rechnungsprüfungen vorgenommen werden, wenn eine nachhaltige Besserung der zuvor beschriebenen Mängel weiterhin ausbleibt.