Kostenvoranschläge und Versorgungsanzeigen online übermitteln - Inhalte
Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Angaben im elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren (eKV).
Stellen Sie uns bitte alle Unterlagen zur Verfügung, die vertraglich gefordert sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- ärztliche Verordnungen
- Kostenvoranschlag
- Begründungen
- Erprobungsberichte und
- Hilfsmittel-Pool-Abfrage.
Die ärztliche Verordnung (Rezept) können die Muster 8, 15 oder 16 der Kassenärztlichen Vereinigung oder ein freier Vordruck mit Stempel und Unterschrift einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses sein.
Der Kostenvoranschlag muss die Hilfsmittelpositions-Nummern laut Hilfsmittelverzeichnis enthalten. Werden Pseudo-Hilfsmittelnummern und/oder Produktbesonderheiten genutzt, verwenden Sie bitte die in den Verträgen genannten Daten.
Werden vor Ablauf von geregelten Nutzungsdauern neue Hilfsmittel beantragt, ist eine Begründung notwendig, die den Zustand des bisherigen Hilfsmittels erkennen lässt.
Erprobungsberichte und weitere Informationen, wie zum Beispiel Profilerhebungsbögen fügen Sie bitte in Abstimmung mit dem Versicherten bei.
Zu einem Hilfsmittel sind weitere versorgungsrelevante Detailangaben, wie Gewicht, Betriebsstunden oder Maße in der Versorgungsanzeige/im Kostenvoranschlag anzugeben.
Sofern dem Vorgang eine Verordnung zugrunde liegt, sind die vollständigen Angaben des Verordnenden, alle Diagnosen als ICD10 oder Klarschrift sowie weitergehende körperliche Angaben zur Diagnose, wie "rechts", "links", "beidseitig" oder "keine nähere Angabe möglich" anzugeben.
Für Produkte, für die vertraglich sowohl der Neukauf und der Wiedereinsatz vereinbart ist, kann der Neukauf nur beantragen werden, wenn kein Gerät in unserem Poolbestand vorhanden ist. Fügen Sie bitte immer den Auszug Ihrer negativen Poolabfrage bei.