So kommt das Produkt ins Hilfsmittelverzeichnis
Im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen werden Hilfsmittel aufgeführt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema:
Dieses Verzeichnis sichert die Qualität der Hilfsmittelversorgung. Um in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Produkte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen hinsichtlich
der Funktionstauglichkeit
der Sicherheit
der Qualität und - soweit erforderlich -
des medizinischen oder pflegerischen Nutzens
Das Hilfsmittelverzeichnis listet neben den Hilfsmitteln auch die Pflegehilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.
Das Verzeichnis wird vom Spitzenverband erstellt und kontinuierlich dem medizinisch-technischen Fortschritt angepasst.
Damit ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen werden kann, muss hier ein Antrag gestellt werden:
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon 030 - 206 28 80
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands.