Dieses Verzeichnis sichert die Qualität der Hilfsmittelversorgung. Um in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Produkte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen hinsichtlich

  • der Funktionstauglichkeit

  • der Sicherheit

  • der Qualität und - soweit erforderlich -

  • des medizinischen oder pflegerischen Nutzens

Das Hilfsmittelverzeichnis listet neben den Hilfsmitteln auch die Pflegehilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.

Das Verzeichnis wird vom Spitzenverband erstellt und kontinuierlich dem medizinisch-technischen Fortschritt angepasst.

Damit ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen werden kann, muss hier ein Antrag gestellt werden:

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon 030 - 206 28 80

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands.