Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Als Versicherungsnachweis können Versicherte ab sofort die elektronische Ersatzbescheinigung nutzen, wenn sie ihre Gesundheitskarte vergessen haben oder sie in der Praxis nicht eingelesen werden kann. Die Anwendung ist zunächst freiwillig. Ab Juli 2025 ist sie für Arztpraxen und Krankenkassen verpflichtend.
Was ist eine eEB?
Die eEB ist ein digitaler Versicherungsnachweis, der über den Kommunikationsdienst KIM an die Arztpraxis übermittelt wird. Die Daten können aus dem KIM-Postfach direkt in das Praxisverwaltungssystem übertragen werden.
Wie funktioniert das?
Es handelt sich um ein Verfahren, das zwei neue Services ermöglicht:
- Ist die KIM-Adresse als QR-Code in der Praxis ausgelegt, können TK-Versicherte diesen über die TK-App scannen. Die Versichertendaten werden dann automatisch und innerhalb von wenigen Minuten von der TK über KIM an die Praxis geschickt.
- Die Praxis kann eine elektronische Ersatzbescheinigung im Auftrag des Versicherten anfordern. Der Datenaustausch erfolgt dann direkt zwischen Praxis und TK. Diesen Service können Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig anbieten. Die Zustimmung der Versicherten kann die Praxis ganz einfach im PVS erfassen.
Was brauchen Arztpraxen und Versicherte dafür?
- Praxissoftware unterstützt die KIM-Anwendung "elektronische Ersatzbescheinigung".
- Arztpraxis hat eine KIM-Adresse. Die KIM-Adressen finden Sie im TI-Adressbuch (Verzeichnisdienst).
Bei Nutzung des Verfahrens mit dem QR-Code müssen zusätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Versicherte sind in der TK-App registriert.
- KIM-Adresse ist als individueller QR-Code für Versicherte ausgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.